Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Der Anhang I von der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen vom 01.06.2017 (Seite 27) und der § 2 der Dienstanweisung für die Zahlstellen (Seite 1) der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, da es zwischenzeitlich personelle Umsetzungen gab.

 

Deswegen wurden die Namen der jetzt zuständigen Bediensteten im Anhang I sowie im § 2 aktualisiert.

Die aktualisierten Versionen sind als Anlage beigefügt und sind Bestandteile von diesem Beschluss.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Erlass des neuen Anhang I und des neuen § 2 Zahlstellenanweisung für das Finanz- und Kassenwesen ab dem 26.09.2019 zu.

Die 1. Änderungen werden zu Bestandteilen der weiterhin gültigen Dienstanweisungen vom 01.06.2017.

Gleichzeitig tritt der Anhang I vom 01.06.2017 und der § 2 der Zahlstellenanweisung vom 01.06.2017 außer Kraft.