Sitzung: 28.11.2019 GV/020/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Deswegen wurden die Namen der jetzt zuständigen Bediensteten im Anhang I sowie im § 2 aktualisiert.
Die aktualisierten Versionen sind als Anlage beigefügt und sind Bestandteile von diesem Beschluss.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Erlass des neuen Anhang I und des neuen § 2
Zahlstellenanweisung für das Finanz- und Kassenwesen ab dem 26.09.2019 zu.
Die 1. Änderungen
werden zu Bestandteilen der weiterhin gültigen Dienstanweisungen vom
01.06.2017.
Gleichzeitig tritt
der Anhang I vom 01.06.2017 und der § 2 der Zahlstellenanweisung vom 01.06.2017
außer Kraft.