Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Anwesend: 9, Befangen: 1

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Grundstück befindet sich im ehemaligen Bebauungsplangebiet Effeltrich „Süd-West“. Nach den Festsetzungen war eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen bei einer Dachneigung von 25 +/- 3 Grad zulässig. Das Gebäude ist mit 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 38 Grad geplant.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten entstehen. Die hierfür erforderlichen 11 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. 6 Nachbarn haben Ihre Unterschrift zurückgezogen.

 

Die Einwendungen der Nachbarn liegen dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vor.

 

Die GRZ und GFZ liegen unter den Höchstgrenzen der BauNVO (0,4 GRZ und 1,2 GFZ). Wobei die GFZ deutlich höher ausfällt, als bei den umliegenden Gebäuden.

 

Die Nachbarn befürchten eine Verschattung Ihrer Grundstücke durch die Höhe des Gebäudes.

 

Die Abstandsflächen werden durch das Landratsamt Forchheim geprüft.

 

Die Zufahrt des Grundstückes darf nicht über den vorhandenen Parkstreifen gehen, da hierdurch öffentliche Parkplätze verringert würden. Nach dem im Bauantrag vorhandenen Stellplatznachweis ist dies allerdings der Fall. Die Grundstückseinfahrt ist entsprechend zu verändern. Ein neuer Stellplatznachweis muss nachgereicht werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt das planungsrechtliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da sich das Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und berechtigte Einwände der Nachbarn vorliegen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1237/4 Gkg. Effeltrich (Kirchenhölzer 16); BVZ 21-19-EF entsprechend der am 04.12.2019 eingereichten Planungsunterlagen. Die Zufahrt des Grundstückes darf nicht über den vorhandenen Parkstreifen gehen, da hierdurch öffentliche Parkplätze verringert würden. Nach dem im Bauantrag vorhandenen Stellplatznachweis ist dies allerdings der Fall. Die Grundstückseinfahrt ist entsprechend zu verändern. Ein neuer Stellplatznachweis muss nachgereicht werden.