Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

 

Das Grundstück befindet sich im ehemaligen Bebauungsplangebiet Effeltrich „Süd-West“. Nach den Festsetzungen war eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen mit Satteldach und einer Dachneigung von 25 +/- 3 Grad zulässig.

 

Das Gebäude ist mit 2 Vollgeschossen und einem Pultdach mit einer Dachneigung von 15 Grad geplant.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

In der näheren Umgebung gibt es keine Wohngebäude mit einem Pultdach.

Bezüglich des Pultdaches gab es bereits einen ähnlichen Fall im Mozartring. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, obwohl es in der näheren Umgebung lediglich Satteldächer gab. Die Verwaltung empfiehlt aus Gleichbehandlungsgründen hier ebenso zu verfahren.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1243/4 Gkg. Effeltrich (Holzleite 16); BVZ 22-19-EF entsprechend der am 09.12.2019 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.