Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Die Elektra will auf den vom Gemeinderat Effeltrich beschlossenen Platz eine Ladesäule errichten.

 

Hierzu hat die Elektra der Gemeinde einen Vertrag zukommen lassen. Der Vertrag wurde von der Verwaltung geprüft und der 1. Bürgermeisterin zur Unterzeichnung vorgelegt.

 

Zum Abschluss des Vertrages fehlt jetzt noch der Genehmigungsbeschluss des Gemeinderates Effeltrich.

 

Der Vertrag liegt dem Beschlussvorschlag bei. Ergänzend soll noch die Lageplanskizze mit der genauen Lage des Parkplatzes zum Vertrag hinzugefügt werden. Diese liegt ebenfalls bei.

 

Aktualisierung am 20.0.2020

 

Herr Wäger stellte noch Anmerkungen zum Vertrag. Die Email hängt dem BV an. Der Inhalt wurde danach noch einmal in der Verwaltung diskutiert.

 

§3 3)

Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück besteht ja jetzt bereits. Ein zusätzliches Kehren oder freihalten von Schnee ist im Aufwand gering und kann evtl. auch nach einer Betriebsdauer von einem Jahr überprüft werden, ob hier Kosten veranschlagt werden sollen.

 

§3 4)

Die Gemeinde kann den Parkraum nicht aktiv überwachen. Hinweisschilder können aufgestellt werden.

 

Herr Wäger sprach dann auch noch an, dass fest mit dem Grundstück verbundene Bauten (Ladestation) automatisch in den Besitz des Eigentümers übergehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch den Wortlaut von § 2 3) der automatische Übergang der Station auf die Gemeinde ausgeschlossen ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt dem Vertrag, zur Errichtung und Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Effeltrich, Baiersdorfer Straße, mit der Elektra Effeltrich zuzustimmen.

Die Kosten für das Hinweisschild sind von der Gemeinde zu übernehmen.