Sitzung: 20.01.2020 GRE/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung. Die Jahresrechnung 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.09. und 20.09.2019 geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.