Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Es ist geplant, das vorhandene Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/2 Gkg. Poxdorf abzureißen und dieses neu zu errichten. Das neue Nebengebäude soll in der 1. Etage als Wohnung umgebaut werden. Als Dachform ist ein Pultdach mit Solaranlagen geplant.

 

Der Antragssteller hätte zudem gerne folgende Fragen beantwortet:

Bestandsschutz, wieviel muss stehen bleiben?

Sonstige Auflagen?

 

Das Gebäude befindet sich nach Rücksprache mit dem Landratsamt Forchheim im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist dementsprechend nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse könnten unter Umständen nicht gegeben sein. Das Gebäude liegt im Immissionsschutzabstand eines anliegenden landwirtschaftlichen Betriebes.

 

Da sich es hier nur um eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde Poxdorf handelt, können auch nur gemeindliche Belange geprüft werden. Um das Bauvorhaben endgültig prüfen zu können sind weitere Stellungnahmen notwendig. Bezüglich der Nähe des Gebäudes zum Bach und der Hochwasserfreilegung, das Wasserwirtschaftsamt bzw. Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes. Bezüglich der Abstandsflächen des Gebäude die Bauabteilung des Landratsamtes.

 

Aufgrund der Schwierigkeit des Bauvorhabens empfiehlt die Verwaltung dem Antragssteller einen Vorbescheid zu stellen. Es sind Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes, des Landratsamtes und des Amt für Landwirtschaft notwendig, um das Bauvorhaben abschließend zu klären.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer formlosen Bauvoranfrage; Abriss und Neubau eines Nebengebäudes + Wohnung, Garage und Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/2 Gkg. Poxdorf entsprechend der am 09.01.2020 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.