Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Anwesend: 9

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

 

Es ist geplant, das vorhandene Nebengebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 880/1 und 880/9 jeweils Gkg. Poxdorf in ein Wohngebäude umzunutzen.

 

Das Grundstück befindet sich zu ca. 2/3 im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ca. zu 1/3 im Außenbereich. Die notwendigen Befreiungen des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wurden bereits beim Bau des Nebengebäudes erteilt.

 

Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Poxdorf würden 2 Stellplätze für die Umnutzung des Gebäudes benötigt. Nach dem Lageplan ist nur 1 Stellplatz nachgewiesen. Dieser befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 880/6 Gkg. Poxdorf. Das Grundstück Fl.Nr. 880/6 Gkg. Poxdorf befindet sich unmittelbar neben einem Feldweg. Ein Stellplatz auf diesem Grundstück könnte zu Problemen bei der Nutzung des Feldweges durch größere landwirtschaftliche Maschinen führen. Ein Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 880/6 Gkg. Poxdorf kann deshalb aus Verkehrssicherheitsgründen nicht nachgewiesen werden. Auf den Grundstücken Fl.Nr. 880/1 und 880/9 jeweils Gkg. Poxdorf ist genügend Platz für die Errichtung von zwei Stellplätzen vorhanden.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in ein Wohngebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 880/1 und 880/9 jeweils Gkg. Poxdorf entsprechend der am 09.01.2020 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht. Hierfür sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 880/6 Gkg. Poxdorf kann aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Stellplatz nachgewiesen werden.

Die Stellplätze sind auf der Fl. Nr. 880/1 der Gemarkung Poxdorf nachzuweisen.