Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Dem Gemeinderat wurde das Protokoll bezüglich der Bachpflege zwischen Sportheim und Lindenstraße zur Verfügung gestellt.

 

Derzeitiger Sachstand ist, dass der Bach ein ziemliches Dickicht aus Schilf, Gräsern und

Weiden aufweist.

Die Gemeinde muss den Hochwasserschutz sicherstellen. Sie würde im Falle eines

Rückstaus, von angrenzenden Eigentümern in Regress genommen werden können.

Bei Gewässern 3. Ordnung liegt die Unterhaltungslast bei der Gemeinde, auch wenn diese

nicht überall der Eigentümer ist. Sie muss einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss

gewährleisten um einen Rückstau in das Dorf zu vermeiden.

Herr Saffer meinte hierzu man müsse die Unterhaltung des Baches im Einklang mit der

Ökologie gestalten, auch wenn dies zeitweise ein Spannungsfeld darstellen kann.

 

Bis Ende Februar müssen die Gehölzarbeiten, das heißt der Rückschnitt der Gräser, des

Schilfs und der Weiden/Büsche/Bäume, wegen der beginnenden Brutzeit, abgeschlossen

werden.

Generell gilt zu beachten:

Der Bach darf jährlich nur abschnittsweise ausgebaggert werden – immer 10 meterweise bis

zur natürlichen Sohle – nicht tiefer!

Um eine Verwilderung zu vermeiden und so im Sinne des Hochwasserschutzes zu agieren

soll der Hesselbach in Zukunft jährlich zurückgeschnitten werden!!

 

Beginn der Begehung war an der tiefsten Stelle, im Abschnitt hinter dem Sportheim in Richtung Tankstelle:

Hier könne man bis zum Gelände ausbaggern, allerdings nur bis 10 cm über dem

Wasserspiegel.

Der Aushub kann auf Äckern verteilt werden. Schilf ausschneiden und jede 3. Weide in

diesem Bereich auf Stock setzen. Das Wachstum wir mit dem Rückschnitt angeregt.

Schnittgut muss entfernt werden.

 

Abschnitt hinter dem Sportheim:

BGM Heimann brachte ein, dass das Sportheim gerne die Mauer (wie sie bereits hinter der

Turnhalle besteht) weiterführen möchte, um den Uferbereich sauber zu befestigen.

Herr Saffer klärte auf, dass für eine solche Uferbefestigung ein wasserrechtliches Verfahren

nötig sei. Ein Planfeststellungsverfahren, welches einen Bauantrag bedarf.

Er empfiehlt im Gegenzug die bestehenden Abschlusskanten und den Weg neu zu

befestigen und die Böschung evtl. mit Steingartenbepflanzung oder kleineren Büschen und

Steinen neu zu gestalten. Hierzu ist kein Verfahren notwendig.

Auch in diesem Bereich sind Schilf und Gräser zu schneiden und die Weiden auf Stock zu

setzen.

 

Der Sportplatz gilt als erste Retentionsfläche bei Rückstau. Falls sich ein Damm im Bach

bilden würde, läuft zu allererst der Sportplatz voll, bevor das Dorf betroffen werden würde.

 

 

Abschnitt hinter der Turnhalle:

   

In diesem Bereich ist der Bach extrem zu gewuchert und hat Priorität 1.

Gehölz auf Stock setzen und Gräser/Schilf zurückschneiden. Dann könne man dort auf max. 20

Metern Länge bis zur natürlichen Sohle ausbaggern, so Herr Saffer.

Mit der Bachpatenschaft komme dies nicht in Konflikt! Das Wachstum der Pflanzen wird eher

angeregt und die vertrockneten, abgestorbenen Pflanzen sollten regelmäßig jährlich, vor der

Brutzeit, bis Ende Februar entfernt werden.

Das Ausbaggern kann auch nach Februar stattfinden.

 

Abschnitt Turnhalle bis Rosenweg:

Bäume und Sträucher des anliegenden Grundstückes ragen in Bach.

Der Rückschnitt ist mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen. Entweder den

Rückschnitt unsererseits ausführen zu lassen und somit nur ankündigen oder den

Eigentümer zum Rückschnitt auffordern. Die Frist bis zum 28.02. des Jahres muss

eingehalten werden!

                                    

                           

 

Abschnitt Lindenstraße nach der Brücke:

Dieser Teilbereich Richtung Mittlerer Bühl wurde kürzlich von Herrn Wurmtaler

zurückgeschnitten.

Der Bereich ist laut Herrn Saffer in perfektem Zustand.

Im vordere Bereich könnte noch ein Teil der angelandeten Fläche bis zu 10 cm über der

Wasseroberfläche ausgebaggert werden, um damit die Retentionsfläche etwas zu

vergrößern. Man beachte jedoch das Niedrigwassergerinne.

 

 

Herr Saffer vom Wasserwirtschaftsamt bot an, zum Beginn der Arbeit vorbeizukommen, um

diese anzuleiten bzw. für noch anfallende Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

 

Jeder der beteiligten Personen, sowie Frau Schür von der Schule Effeltrich (Sie konnte am

Termin nicht teilnehmen) erhielt eine Ausfertigung des Protokolls.

 

Die Pflegearbeiten werden vom Bauhof voraussichtlich in der KW 7/8 erfolgen.