Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Was ist bisher passiert:

 

20.12.2016   Beschluss im Gemeinderat über die Teilnahme am Förderprogramm für Planungs- und Beratungsleistungen für einen Masterplan (Förderung der Bundesrepublik Deutschland)

22.12.2016   Antragsstellung durch die Verwaltung

24.05.2017   Übergabe des Förderbescheides in Höhe von bis zu 50.000 €, Förderquote 100 %

14.08.2017   Es wurden verschiedene Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert

27.11.2018   Vergabe der Ingenieurleistungen durch den Gemeinderat die Kostenschätzung des Ingenieurbüros lag bei 26.175,24 € brutto

27.02.2019   Fertigstellung des Projektes durch das Ingenieurbüro

27.02.2019   Schlussrechnung des Ingenieurbüros, die tatsächlichen Gesamtkosten lagen bei 18.495,42 € brutto

11.04.2019   Mittelabruf durch die Verwaltung

09.07.2019   Eingang der Mittel des Bundes (18.495,42 €) bei der Gemeinde Poxdorf

 

Warum war die Teilnahme an dem Förderprogramm notwendig / sinnvoll?

 

Seit 10.11.2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der sog. Kostensenkungsrichtlinie der EU und soll dazu beitragen, dass die Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sinken. Die Umsetzung erfolgt durch Ergänzungen und Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG).

 

Aus den oben genannten Vorschriften besteht für Kommunen nun eine Pflicht bei öffentlich finanzierten Bauvorhaben, (z. B. Erschließungsmaßnahmen oder Straßenausbauten) welche länger als acht Wochen andauern, Leerrohre welche mit Glasfaserkabeln ausgestattet sind mit zu verlegen. (§ 77i Abs. 7 TKG n. F.)

 

Diese gesetzliche Pflicht tritt allerdings nur ein, wenn kein Telekommunikationsunternehmen bereit ist, Leerrohre mit Glasfaserleitungen im Rahmen der öffentlichen Baumaßnahme auf eigene Kosten mit zu verlegen.

 

Durch den Masterplan hat die Gemeinde nun eine detaillierte Planung um alle Gebäude in Poxdorf mit Leerrohren zu versorgen, beziehungsweise ist der Bedarf für jede Straße im Masterplan ersichtlich. Diese Planung kann dem jeweiligen Ingenieurbüro bei Straßenbaumaßnahmen, welche länger als 8 Wochen dauern mitgegeben werden.

 

Die Gemeinde hat Ihre Pflicht erfüllt, wenn Sie die Leerrohre bedarfsgerecht (nach Anzahl der Haushalte und Gebäude der jeweiligen Straße) mit verlegt. Es steht der Gemeinde allerdings frei zusätzlich freiwillige Leistungen wie z. B. Erstellung der Grundstücksanschlüsse oder Hausanschlüsse bei der jeweiligen Baumaßnahme gleich mit zu erledigen.

 

Dies könnte unter Umständen im weiteren Verlauf verschieden Vorteile bringen. Zum einen muss die Straße/der Gehsteig im Falle einer Maßnahme zum Breitbandausbau dann nicht nochmalig aufgerissen oder ggf. die Leitungen zu den Grundstücken geschossen werden und zum andern verringern sich die Kosten bei zukünftigen Maßnahmen, da die Kosten für den Tiefbau nicht erneut anfallen (die Kosten für die Verlegung von Leerrohren ist in der Regel günstiger als der dafür benötigte Tiefbau).

 

Die Leerrohre mit Grundstücks- oder Hausanschlüssen zu verlegen, bedeutet natürlich zum einen Mehrkosten für die Gemeinde und zum anderen einen hohen Verwaltungsaufwand, da alle Eigentümer diesbezüglich gefragt werden müssen.

 

Die zusätzlichen Leistungen der Gemeinde für die Errichtung von Hausanschlüssen betragen ca. 1.076,31 € pro Haushalt bzw. 1.617,47 € pro Gebäude (grobe Kostenschätzung), die zusätzlichen Kosten für einen Grundstücksanschluss bei ca. 400-600 €. Da dies freiwillige Leistungen sind, besteht für die Gemeinde die Möglichkeit dies über privatrechtliche Verträge auf die Eigentümer umzulegen, die Gemeinde kann diese natürlich auch selbst bezahlen.

Die Verlegung von Leerrohren durch die Gemeinde ist nicht förderfähig.

 

Bei einem Glasfaservollausbau können die Leerrohre entweder an die Telekommunikationsunternehmen vermietet oder veräußert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor nun einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat zu fassen, dass bei Straßenausbauten oder Erschließungsmaßnahmen, bei denen von einer Dauer von mehr als 8 Wochen ausgegangen wird, eine Versorgung mit Leerrohren als optionaler Punkt mit ausgeschrieben werden soll. Die Leerrohre sollen wie im Masterplan, Stand 18.12.2018 verlegt werden.

 

Falls der Gemeinderat die Grundstücks- oder Hausanschlüsse mit verlegen möchte müsste dies in den Beschluss mit aufgenommen werden inkl. der Entscheidung ob die Gemeinde die Mehrkosten trägt oder diese auf die Eigentümer über privatrechtliche Verträge umzulegen sind.

 

 

Ausblick:

 

Des Weiteren hat die Gemeinde nun eine Kostenschätzung, wie viel ein Breitbandausbau durch die Gemeinde Poxdorf kosten würde. Ebenso kann man errechnen, mit welchen Kosten die Gemeinde bei einer Förderung durch den Freistaat oder Bund rechnen müsste.

 

Die Kosten schildern sich wie folgt:

(Detaillierte Kostenschätzung siehe Anlage Doku FTTH-Masterplan Seite 46 ff)

Tiefbau öffentlicher Grund                             1.158.038,80

Tiefbau Privatgrund                                           487.913,60

Microductnetz öffentlicher Grund                      380.671,13

Microductnetz Privatgrund                                207.706,81

Kabelnetz                                                           597.101,15

Gesamt Netto                                                2.831.431,49

19 % MwSt.                                                       537.971,98

Gesamt Brutto gerundet:                            3.369.500,00

 

Bei der Kostenschätzung sind Transport- und Verpackungskosten, sowie Mindestabnahmemengen aufgrund Verpackungseinheiten oder Trommelgrößen nicht berücksichtigt.

 

Bisher gibt es in Bayern kein Förderprogramm für einen vollen Glasfaserausbau bei Kommunen die mit mindestens 30 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt sind, allerdings gibt es in Bayern aktuell 6 Pilot-Förderprojekte.

 

Die EU-Kommission hat Ende November 2019 die bayerische Gigabitrichtlinie genehmigt. Diese liegt derzeit beim Bayerischen Obersten Rechnungshof zur Stellungnahme vor. Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist auf die Pilot-Förderprojekte aufgebaut. Ziel der Förderrichtlinie ist ein Flächendeckender Gigabitausbau bis 2025. Wenn das Ziel gehalten werden soll ist davon auszugehen, dass das Förderprogramm spätestens in 1-2 Jahren in Kraft tritt.

 

Die Förderquote bei den 6 Pilotprojekten ist wie folgt:

2 Kommunen mit 60 %

3 Kommunen mit 80 %

1 Kommune mit   90 %

Jeweils gerechnet von der Wirtschaftlichkeitslücke.

 

Die oben genannten Kosten sind Gesamtkosten ohne Berücksichtigung von Einnahmen durch Netzbetreiber wie es z. B. bei einer Fördermaßnahme der Fall wäre.

 

Im Bayerischen Breitbandförderprogramm waren die Gesamtkosten und die Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau der Gemeinde Poxdorf wie folgt:

Gesamtinvestitionskosten:      89.194 €          Wirtschaftlichkeitslücke:                     79.348 €

 

Von den Gesamtkosten werden z. B. eine Anzahl von Neukunden oder Upgradern sowie Einnahmen aus vermieteten Leitungen etc. abgezogen. Die Gesamtkosten abzüglich der o.a. Einnahmen ergeben dann die Wirtschaftlichkeitslücke.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke betrug damals ca. 88,96 % der Gesamtinvestitionskosten.

 

Gehen wir hier von einem ähnlichen Fall aus läge die Wirtschaftlichkeitslücke bei einem Vollausbau mit Glasfaser im Falle eines Förderprogrammes bei ca. 2.997.507,20 €.

 

Die Gemeinde Poxdorf hat 537 Gebäude bzw. 807 Haushalte (Hier sind Leerstehende Bauplätze mit inbegriffen), welche an das Glasfasernetz angeschlossen werden müssten.

 

Je nach Förderquote wäre der Eigenanteil der Gemeinde Poxdorf wie folgt:

Förderquote    Eigenanteil gesamt     Eigenanteil pro Gebäude        Eigenanteil pro Haushalt

60 %                1.199.002,88 €                        2.232,78 €                               1.485,75 €

80 %                   599.501,44 €                        1.116,39 €                                  742,88 €

90 %                   299.750,72 €                           558,20 €                                  371,44 €

 

Hierbei ist anzumerken, dass oft zwischen der Zahlung der Rechnung an den Netzbetreiber durch die Gemeinde und der Auszahlung von Fördermitteln durch den Bund oder Freistaat mehrere Monate vergehen können. Das bedeutet, dass die Gemeinde mindestens für die Zwischenfinanzierung (Zeitpunkt Zahlung an Netzbetreiber bis Überweisung der Fördermittel vom Bund / Freistaat) ein Kredit aufnehmen müsste. Die Kosten für einen Kredit sind in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt.

 

Die Notwendigkeit eines Kredites hat natürlich mehrere Folgen wie z. B. genehmigungspflichtige Bestandteile im Haushalt und eventuell Auflagen des Landratsamtes wie z. B. die Streichung von freiwilligen Leistungen (z. B. Vereinsförderung) oder Forderung eines erhöhten Grund –und Gewerbesteuerhebesatzes.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass bei Straßenausbauten oder Erschließungsmaßnahmen, eine Versorgung mit Leerrohren incl. Glasfaser als optionaler Punkt mit ausgeschrieben werden soll. Die Leerrohre sollen wie im Masterplan, Stand 18.12.2018 verlegt werden. Die Grundstücksanschlüsse sollen mit ausgeschrieben werden, auf Hausanschlüsse wird verzichtet. Im Falle der Vergabe trägt die Gemeinde die Kosten bis zur Grundstücksgrenze.