Sitzung: 02.03.2020 GRP/066/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Was ist bisher passiert:
20.12.2016 Beschluss im Gemeinderat über die Teilnahme am
Förderprogramm für Planungs- und Beratungsleistungen für einen Masterplan
(Förderung der Bundesrepublik Deutschland)
22.12.2016 Antragsstellung durch die Verwaltung
24.05.2017 Übergabe des Förderbescheides in Höhe von bis
zu 50.000 €, Förderquote 100 %
14.08.2017 Es wurden verschiedene Ingenieurbüros zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert
27.11.2018 Vergabe der Ingenieurleistungen durch den
Gemeinderat die Kostenschätzung des Ingenieurbüros lag bei 26.175,24 € brutto
27.02.2019 Fertigstellung des Projektes durch das
Ingenieurbüro
27.02.2019 Schlussrechnung des Ingenieurbüros, die
tatsächlichen Gesamtkosten lagen bei 18.495,42 € brutto
11.04.2019 Mittelabruf durch die Verwaltung
09.07.2019 Eingang der Mittel des Bundes (18.495,42 €)
bei der Gemeinde Poxdorf
Warum war die Teilnahme an dem
Förderprogramm notwendig / sinnvoll?
Seit 10.11.2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler
Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient im
Wesentlichen der Umsetzung der sog. Kostensenkungsrichtlinie der EU und soll
dazu beitragen, dass die Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler
Hochgeschwindigkeitsnetze sinken. Die Umsetzung erfolgt durch Ergänzungen und
Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG).
Aus den oben genannten Vorschriften besteht für Kommunen nun eine
Pflicht bei öffentlich finanzierten Bauvorhaben, (z. B. Erschließungsmaßnahmen
oder Straßenausbauten) welche länger als acht Wochen andauern, Leerrohre welche
mit Glasfaserkabeln ausgestattet sind mit zu verlegen. (§ 77i Abs. 7 TKG n. F.)
Diese gesetzliche Pflicht tritt allerdings nur ein, wenn kein
Telekommunikationsunternehmen bereit ist, Leerrohre mit Glasfaserleitungen im
Rahmen der öffentlichen Baumaßnahme auf eigene Kosten mit zu verlegen.
Durch den Masterplan hat die Gemeinde nun eine detaillierte Planung um
alle Gebäude in Poxdorf mit Leerrohren zu versorgen, beziehungsweise ist der
Bedarf für jede Straße im Masterplan ersichtlich. Diese Planung kann dem
jeweiligen Ingenieurbüro bei Straßenbaumaßnahmen, welche länger als 8 Wochen
dauern mitgegeben werden.
Die Gemeinde hat Ihre Pflicht erfüllt, wenn Sie die Leerrohre
bedarfsgerecht (nach Anzahl der Haushalte und Gebäude der jeweiligen Straße)
mit verlegt. Es steht der Gemeinde allerdings frei zusätzlich freiwillige
Leistungen wie z. B. Erstellung der Grundstücksanschlüsse oder Hausanschlüsse
bei der jeweiligen Baumaßnahme gleich mit zu erledigen.
Dies könnte unter Umständen im weiteren Verlauf verschieden Vorteile
bringen. Zum einen muss die Straße/der Gehsteig im Falle einer Maßnahme zum
Breitbandausbau dann nicht nochmalig aufgerissen oder ggf. die Leitungen zu den
Grundstücken geschossen werden und zum andern verringern sich die Kosten bei
zukünftigen Maßnahmen, da die Kosten für den Tiefbau nicht erneut anfallen (die
Kosten für die Verlegung von Leerrohren ist in der Regel günstiger als der
dafür benötigte Tiefbau).
Die Leerrohre mit Grundstücks- oder Hausanschlüssen zu verlegen,
bedeutet natürlich zum einen Mehrkosten für die Gemeinde und zum anderen einen
hohen Verwaltungsaufwand, da alle Eigentümer diesbezüglich gefragt werden
müssen.
Die zusätzlichen Leistungen der Gemeinde für die Errichtung von Hausanschlüssen
betragen ca. 1.076,31 € pro Haushalt bzw. 1.617,47 € pro Gebäude (grobe
Kostenschätzung), die zusätzlichen Kosten für einen Grundstücksanschluss bei
ca. 400-600 €. Da dies freiwillige Leistungen sind, besteht für die Gemeinde
die Möglichkeit dies über privatrechtliche Verträge auf die Eigentümer
umzulegen, die Gemeinde kann diese natürlich auch selbst bezahlen.
Die Verlegung von Leerrohren durch die Gemeinde ist nicht förderfähig.
Bei einem Glasfaservollausbau können die Leerrohre entweder an die
Telekommunikationsunternehmen vermietet oder veräußert werden.
Die Verwaltung schlägt vor nun einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat
zu fassen, dass bei Straßenausbauten oder Erschließungsmaßnahmen, bei denen von
einer Dauer von mehr als 8 Wochen ausgegangen wird, eine Versorgung mit
Leerrohren als optionaler Punkt mit ausgeschrieben werden soll. Die Leerrohre
sollen wie im Masterplan, Stand 18.12.2018 verlegt werden.
Falls der Gemeinderat die Grundstücks- oder Hausanschlüsse mit verlegen
möchte müsste dies in den Beschluss mit aufgenommen werden inkl. der
Entscheidung ob die Gemeinde die Mehrkosten trägt oder diese auf die Eigentümer
über privatrechtliche Verträge umzulegen sind.
Ausblick:
Des Weiteren hat die Gemeinde nun eine Kostenschätzung, wie viel ein
Breitbandausbau durch die Gemeinde Poxdorf kosten würde. Ebenso kann man
errechnen, mit welchen Kosten die Gemeinde bei einer Förderung durch den
Freistaat oder Bund rechnen müsste.
Die Kosten schildern sich wie folgt:
(Detaillierte Kostenschätzung siehe Anlage Doku FTTH-Masterplan Seite 46
ff)
Tiefbau öffentlicher Grund 1.158.038,80
Tiefbau Privatgrund 487.913,60
Microductnetz öffentlicher Grund 380.671,13
Microductnetz Privatgrund 207.706,81
Kabelnetz 597.101,15
Gesamt Netto 2.831.431,49
19 % MwSt. 537.971,98
Gesamt Brutto gerundet: 3.369.500,00
Bei der Kostenschätzung sind Transport- und Verpackungskosten, sowie Mindestabnahmemengen
aufgrund Verpackungseinheiten oder Trommelgrößen nicht berücksichtigt.
Bisher gibt es in Bayern kein Förderprogramm für einen vollen
Glasfaserausbau bei Kommunen die mit mindestens 30 Mbit/s im Download und 2
Mbit/s im Upload versorgt sind, allerdings gibt es in Bayern aktuell 6 Pilot-Förderprojekte.
Die EU-Kommission hat Ende November 2019 die bayerische
Gigabitrichtlinie genehmigt. Diese liegt derzeit beim Bayerischen Obersten
Rechnungshof zur Stellungnahme vor. Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist auf
die Pilot-Förderprojekte aufgebaut. Ziel der Förderrichtlinie ist ein
Flächendeckender Gigabitausbau bis 2025. Wenn das Ziel gehalten werden soll ist
davon auszugehen, dass das Förderprogramm spätestens in 1-2 Jahren in Kraft
tritt.
Die Förderquote bei den 6 Pilotprojekten ist wie folgt:
2 Kommunen mit 60 %
3 Kommunen mit 80 %
1 Kommune mit 90 %
Jeweils gerechnet von der Wirtschaftlichkeitslücke.
Die oben genannten Kosten sind Gesamtkosten ohne Berücksichtigung von
Einnahmen durch Netzbetreiber wie es z. B. bei einer Fördermaßnahme der Fall
wäre.
Im Bayerischen Breitbandförderprogramm waren die Gesamtkosten und die
Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau der Gemeinde Poxdorf wie folgt:
Gesamtinvestitionskosten: 89.194
€ Wirtschaftlichkeitslücke: 79.348 €
Von den Gesamtkosten werden z. B. eine Anzahl von Neukunden oder
Upgradern sowie Einnahmen aus vermieteten Leitungen etc. abgezogen. Die
Gesamtkosten abzüglich der o.a. Einnahmen ergeben dann die
Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Wirtschaftlichkeitslücke betrug damals ca. 88,96 % der
Gesamtinvestitionskosten.
Gehen wir hier von einem ähnlichen Fall aus läge die
Wirtschaftlichkeitslücke bei einem Vollausbau mit Glasfaser im Falle eines
Förderprogrammes bei ca. 2.997.507,20 €.
Die Gemeinde Poxdorf hat 537 Gebäude bzw. 807 Haushalte (Hier sind
Leerstehende Bauplätze mit inbegriffen), welche an das Glasfasernetz
angeschlossen werden müssten.
Je nach Förderquote wäre der Eigenanteil der Gemeinde Poxdorf wie folgt:
Förderquote Eigenanteil gesamt Eigenanteil pro Gebäude Eigenanteil pro Haushalt
60 % 1.199.002,88 € 2.232,78
€ 1.485,75 €
80 % 599.501,44 € 1.116,39 € 742,88 €
90 % 299.750,72 € 558,20 € 371,44 €
Hierbei ist anzumerken, dass oft zwischen der Zahlung der Rechnung an
den Netzbetreiber durch die Gemeinde und der Auszahlung von Fördermitteln durch
den Bund oder Freistaat mehrere Monate vergehen können. Das bedeutet, dass die
Gemeinde mindestens für die Zwischenfinanzierung (Zeitpunkt Zahlung an
Netzbetreiber bis Überweisung der Fördermittel vom Bund / Freistaat) ein Kredit
aufnehmen müsste. Die Kosten für einen Kredit sind in der Kostenschätzung nicht
berücksichtigt.
Die Notwendigkeit eines Kredites hat natürlich mehrere Folgen wie z. B.
genehmigungspflichtige Bestandteile im Haushalt und eventuell Auflagen des
Landratsamtes wie z. B. die Streichung von freiwilligen Leistungen (z. B.
Vereinsförderung) oder Forderung eines erhöhten Grund –und
Gewerbesteuerhebesatzes.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Straßenausbauten oder Erschließungsmaßnahmen, eine Versorgung mit Leerrohren incl. Glasfaser als optionaler Punkt mit ausgeschrieben werden soll. Die Leerrohre sollen wie im Masterplan, Stand 18.12.2018 verlegt werden. Die Grundstücksanschlüsse sollen mit ausgeschrieben werden, auf Hausanschlüsse wird verzichtet. Im Falle der Vergabe trägt die Gemeinde die Kosten bis zur Grundstücksgrenze.