Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben soll entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes außerhalb des Baufensters errichtet werden. Befreiungen des Baufensters wurden bereits mehrfach im Bebauungsplangebiet erteilt.

 

Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

Dem Bauantrag liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich des Baufensters zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/7 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 11a); BVZ 3-20-PO entsprechend der am 12.02.2020 eingereichten Planungsunterlagen.