Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Ost“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Ziff. 1 Bust. b BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) entgegen.

 

Der Antragssteller möchte seine bisherige Garage abreißen und durch ein Doppel-Carport ersetzen.

 

Das geplante Doppel-Carport hat eine Tiefe von 5,80m und eine Breite von 6,80m. Die mittlere Wandhöhe beträgt 2,40m.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich leicht außerhalb der Baugrenze und der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Fläche. Diese Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

 

Die Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan Poxdorf Ost wie beantragt. Der Errichtung eines Doppel-Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 848/9 Gkg. Poxdorf (Jahnstraße 46a); BVZ 5-20-PO wird zugestimmt.