Sitzung: 29.06.2020 GRP/071/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Gemeinde Poxdorf hat am 23.07.2018 die Aufstellung der
Einbeziehungssatzung „Kreuzbach/Mühlbach“ zur Ermöglichung der Errichtung eines
Wohngebäudes auf der Flur-Nr. 68 beschlossen.
Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
aufgestellt, von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem
Umweltbericht nach § 2a Abs. 4 BauGB sowie weiterführenden Angaben zu
umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird daher
abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.08.2018 bekannt gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in
Bamberg, ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand der
Einbeziehungssatzung „Kreuzbach/Mühlbach“ mit der externen Ausgleichsfläche auf
einem Teil der Flur-Nr. 1994, Gemeinde Baiersdorf, Gemarkung Baiersdorf, als
Entwurf.
Auf Grundlage dieses Entwurfs
ist die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.