Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Gemeinde Poxdorf hat am 23.07.2018 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kreuzbach/Mühlbach“ zur Ermöglichung der Errichtung eines Wohngebäudes auf der Flur-Nr. 68 beschlossen.

Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch aufgestellt, von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem Umweltbericht nach § 2a Abs. 4 BauGB sowie weiterführenden Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird daher abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.08.2018 bekannt gemacht.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand der Einbeziehungssatzung „Kreuzbach/Mühlbach“ mit der externen Ausgleichsfläche auf einem Teil der Flur-Nr. 1994, Gemeinde Baiersdorf, Gemarkung Baiersdorf, als Entwurf.

 

Auf Grundlage dieses Entwurfs ist die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.