Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Ost“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Der geplante Anbau befindet sich außerhalb der festgelegten Baugrenze. Die Dachneigung des Anbaus beträgt 38 Grad anstelle der Festgesetzten 40 – 45 Grad.

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht entgegenstehen und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Bezüglich der Baugrenze und Dachneigung sind bereits mehrere Befreiungen erteilt worden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung von zwei Dachgauben, sowie die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 959/4 Gkg. Poxdorf (Meisenweg 6); BVZ 8-20-PO entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen. Die benötigten Befreiungen bezüglich Baugrenze und Dachneigung werden erteilt.