Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Die im Norden des Hauses geplante Schleppdachgaube befindet sich außerhalb der festgelegten Baugrenze.

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht entgegenstehen und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Bezüglich der Baugrenze wurden bereits mehrere Befreiungen im Bebauungsplangebiet erteilt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung von zwei Schleppdachgauben auf das bestehende Dach des Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 808/4 Gkg. Poxdorf (Sendelbacher Straße 7); BVZ 11-20-PO entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen. Die benötigte Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.