Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Carports und die Überdachung der Garagen Einfahrt geplant.

 

Für das Vorhaben sind Befreiungen und Abweichungen notwendig.

Das geplante Vorhaben überschreitet die südliche Baugrenze.

Die Grenzbebauung zum Grundstück Fl.Nr. 84/7 Gkg. Poxdorf ist größer als 9m. Mit dem Grundstückseigentümer Fl.Nr. 84/7 Gkg. Poxdorf ist eine deckungsgleiche Grenzbebauung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze beantragt.

Es ist eine Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV notwendig. Nach § 2 Abs. 1 GaStellV müssen zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mindestens 3m länge vorhanden sein. Eine Abweichung kann gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Der Antragssteller verpflichtet sich offene Seitenwände in einer Tiefe von mindestens 3,0m zur Straßenkante freizuhalten.

 

Diese Befreiungen wurden bisher noch nicht im Bebauungsplangebiet erteilt. Es liegen derzeit 3 Anträge auf die Befreiung der Baugrenze vor.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Das Landratsamt Forchheim stellt die Erteilung der Befreiung in Aussicht, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen hierzu erteilt.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Carports und Überdachung Einfahrt-Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/8 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 15); BVZ 14-20-PO entsprechend den am 15.06.2020 eingereichten Planungsunterlagen. Der beantragten Befreiung bezüglich der Baugrenze wird zugestimmt.