Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Stadt Forchheim bittet gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Gemeinde Poxdorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Bertelsweiher“.

 

Die betroffene Fläche befindet sich nördlich von Kersbach, linker Hand vor dem Kreisverkehr (von Kersbach kommend).

 

Die Fläche befindet sich im wassersensiblen Bereich. Ein entsprechendes Rückhaltebecken ist vorgesehen.

 

Die Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet befinden sich im Norden Poxdorfs an der Gemarkungsgrenze zu Kersbach. Diese sind in der nächsten Flächennutzungsplanänderung nachrichtlich zu übernehmen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Bertelsweiher“ der Stadt Forchheim.