Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Effeltrich West“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Auf dem Grundstück ist die Erweiterung eines bestehenden Balkons geplant.

 

Der Balkon überschreitet das Baufenster in Richtung Süden. Hierfür ist eine Befreiung vom Bebauungsplan „Effeltrich West“ erforderlich.

Die Befreiung des Baufensters wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erweiterung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1422/16 Gkg. Effeltrich; BVZ 6-20-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen. Der beantragten Befreiung hinsichtlich des Baufensters wird zugestimmt.