Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Grundstück befindet sich im ehemaligen Bebauungsplangebiet „Effeltrich Süd-West“. Dieser ist mittlerweile aufgehoben.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Gebäude ist mit 2 Vollgeschossen und einem Pultdach geplant.

 

Für das Vorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 20.01.2020 in Aussicht gestellt.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines 1Fam. Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1243/4 Gkg. Effeltrich (Holzleite 16); BVZ 7-20-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.