Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Stadt Forchheim bittet gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Gemeinde Effeltrich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Bertelsweiher“.

 

Die betroffene Fläche befindet sich nördlich von Kersbach, linker Hand vor dem Kreisverkehr (von Kersbach kommend).

 

Die Fläche befindet sich im wassersensiblen Bereich. Ein entsprechendes Rückhaltebecken ist vorgesehen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Bertelsweiher“ der Stadt Forchheim.