Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Dem Gemeinderat wurden die Präsentation der Bürgerversammlung sowie das Protokoll im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.

 

Folgende Anträge wurden gestellt und sollen in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt werden.

 

1.     Bachsäuberung wegen Hochwasserproblematik.

Dies wurde mittlerweile mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen. Das Besprechungsprotokoll wurde dem Gemeinderat an seiner Sitzung am 17.02.2020 zur Kenntnis gegeben.

 

  1. Catering in der Versammlungsstättenverordnung und Hausmeisterdienste am Wochenende sind nicht stimmig

 

Die Regelung für Hausmeisterdienste ist wie folgt:

Bei anfallenden Personalkosten der Gemeinde werden pro Stunde und Person 34,50 € in Rechnung gestellt.

Die Übergabe der Halle erfolgt vom Hausmeister an den Veranstalter regelmäßig während der Dienstzeit des Hausmeisters. Nur in Notfällen erscheint der Hausmeister außerhalb seiner Dienstzeit bei der Veranstaltung. Sollte die Anwesenheit des Hausmeisters außerhalb seiner Dienstzeit während der Veranstaltung gewünscht sein, ist dies zwischen Veranstalter und Hausmeister privatrechtlich zu regeln und zu vergüten. Auch bei Anwesenheit des Hausmeisters während der Veranstaltung verbleibt die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung beim Veranstalter.

 

Die Regelung für Cateringdienste ist wie folgt:

Die Bewirtung bei einer Hallenvermietung wird vom jeweiligen Mieter beauftragt. Es ist auch möglich, dass der Mieter Catering-Unternehmen mit der Lieferung von Speisen für seine Veranstaltung beauftragt. Die entsprechenden Standorte für die Zu­bereitung der Speisen werden ggf. mit der Gemeinde Effeltrich abgestimmt.

 

Was hier unstimmig sein soll, ist der Verwaltung unklar.

 

  1. Absperrung am Bach; Hecke entfernen und sanieren

Der Rückschnitt von Pflanzen ist im Protokoll mit dem Wasserwirtschaftsamt festgehalten.

Ob und wie die Absperrung des Baches neugestaltet werden soll muss der Gemeinderat entscheiden. Anschließend kann die Verwaltung Angebote einholen. Diese Baumaßnahme ist im Haushalt 2020 nicht vorgesehen. Im Finanzplan sind für 2021 30.000 € angesetzt. Die Einholung eines Angebotes dient nur der Festlegung eines Betrages für den Haushalt 2021. Mit der Baumaßnahme kann frühestens mit Inkrafttreten des Haushaltes 2021 begonnen werden.

 

  1. Antrag auf Anschaffung eines kleinen Geschwindigkeitsmessgerätes

Die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich hat bereits ein mobiles Geschwindigkeitsdisplay im Einsatz.

 

  1. Wöchentliche Erscheinungsweise des Mitteilungsblattes.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, die Punkte 2 bis 5 in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen zu behandeln.