Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

 

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag zur Kenntnis.

Das Grundstück Fl.Nr. 857/2 Gkg. Poxdorf befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als „Allgemeine Grünfläche / Bolzplatz“ gekennzeichnet.

 

Um das Grundstück mit in das Baugebiet einzubeziehen müsste der Bebauungsplan „Poxdorf Ost“ geändert werden. Hierfür ist ein externes Planungsbüro notwendig. Über die Kosten des Planungsbüros wird in der Regel ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Übernahme der Planungskosten sichert. In dem städtebaulichen Vertrag ist weiterhin festzuhalten, dass die Erschließungskosten (Wasser, Strom, Kanal) vom Antragssteller selbst zu zahlen sind.

 

Zusätzlich müsste das Grundstück anschließend mit Erschließungsbeiträgen belegt werden. Dies hätte zur Folge, dass eine Rückvergütung (hinsichtlich des Erschließungsbeitrages (Straße) der bereits abgerechneten Erschließungsbeiträge erfolgen müsste. (Die Gemeinde müsste bei einer Bebauungsplanänderung die Erschließungsbeiträge/Straße für das Bebauungsplangebiet „Poxdorf Ost“ komplett neu berechnen. Dies stellt einen enormen Verwaltungsaufwand dar)

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass das bestehende Baugrundstück des Antragsstellers noch nicht einmal bebaut ist. Falls der Gemeinderat bauleitplanerisch tätig werden möchte, ist sicherzustellen, dass das neue Baugrundstück mit einem Bauzwang belegt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Der Gemeinderat Poxdorf hat an seiner Sitzung am 27.07.2015 bereits einen Antrag auf Einbeziehung in den Bebauungsplan „Poxdorf Ost“ behandelt. Hier ging es um das Nachbargrundstück.

 

Der Antrag wurde abgelehnt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte hier ebenfalls so verfahren werden.

 

Falls der Gemeinderat dennoch wünscht, das Grundstück mit einzubeziehen bittet die Verwaltung folgendes mit zu beachten:

Es lag dem Gemeinderat bereits ein Antrag eines Nachbarn vor. Dieser wird bei einer positiven Entscheidung voraussichtlich wieder einen Antrag stellen. Andere Nachbarn waren auch bereits persönlich im Bauamt und haben nach einer Möglichkeit zur Bebauungsplanerweiterung gefragt.

 

Wenn der Gemeinderat wünscht an dieser Stelle bauleitplanerisch tätig zu werden, sollte eine Gesamtlösung angestrebt werden, sonst gibt es alle paar Jahre neue Anträge und neue Planungen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Entscheidung über den Antrag zu vertagen.