Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Mit der Sitzungsladung wurde der oben genannte Widerspruch dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Der Widerspruch vom 29.03.2020 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich am 01.04.2020 form- und fristgerecht eingegangen. Die Verwaltung sowie der Vorsitzende geben den Widerspruch dem Gemeinderat nochmal bekannt.

 

Zum Widerspruch kann wie folgt Stellung genommen werden:

Der Antragssteller behauptet, die Gemeinde Poxdorf müsste den ermäßigten Beitragssatz nach § 6 Abs. 2 der Entwässerungssatzung berechnen anstelle des „normalen“ Beitragssatzes in § 6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung.

 

Den ermäßigten Beitragssatz erhalten alle Grundstücke, bei denen vor dem 06.11.2001 eine Beitragsschuld für die Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist.

 

Hiermit sind die Bescheide für die Kostenerstattung für Aufwendungen im Privatgrund gemeint. Dies betrifft hauptsächlich Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes „Irrlenwiesen“. Die Gemeinde hatte damals eine Firma beauftragt, die Hausanschlüsse zu setzen und anschließend für den Teil, welcher im Privatgrund der Grundstückseigentümer liegt, einen Beitrag erlassen.

 

Für das Grundstück Fl.Nr. 876/3 Gkg. Poxdorf wurde kein Bescheid für die Kostenerstattung für Aufwendungen im Privatgrund erlassen.

 

Der Antragssteller bezieht sich darauf, dass er vor 2001 einen Verbesserungsbeitrag bezahlt hat. Der Verbesserungsbeitrag hat mit dem „vergünstigten“ Beitragssatz in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Poxdorf bzw. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Poxdorf nichts zu tun.

 

Der Bescheid ist somit korrekt. Der Widerspruch ist abzuweisen.


Beschluss:

Da keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit des Bescheides erkenntlich sind, beschließt der Gemeinderat diesem nicht abzuhelfen. Der Widerspruchsführer wird daher um Mitteilung bis 20.08.2020 gebeten, ob der Widerspruch zurückgenommen wird, andernfalls wird er dem Landratsamt Forchheim zur, ggf. kostenpflichtigen, Entscheidung vorgelegt.