Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Die ursprüngliche Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.11.2019 behandelt und mehrheitlich zugestimmt.

Anstelle der damals 15 Wohneinheiten sind in der aktuellen Planung nur noch 12 Wohneinheiten vorgesehen.

Ebenso verringert sich die geplante GFZ von 0,83 auf 0,74 und die GRZ von 0,54 auf 0,49. Eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen ist nachgewiesen. Die Dachform soll nach wie vor 30 Grad betragen.

Die nun gestellte Tektur verringert also den Bauumfang.

Da der Gemeinderat Poxdorf bereits sein Einvernehmen bei der größeren Variante in Aussicht gestellt hat, empfiehlt die Verwaltung der kleineren Variante zuzustimmen.

Das Grundstück hat einen Anschluss an den Mischwasserkanal über eine 150dn Leitung. Diese ist bei 12 Wohneinheiten zu klein. Der Antragssteller benötigt einen zusätzlichen oder einen größeren Kanalstich. Ebenso sollte das Niederschlagswasser an den dort vorhandenen Regenwasserkanal geleitet werden. Über die zusätzlich benötigten Anschlüsse an den Kanal ist mit dem Antragssteller eine Sondervereinbarung zu schließen (Kostenübernahme).


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf stellt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. Die benötigten Befreiungen hinsichtlich des Baufensters, der Dachneigung, der GRZ, der GFZ und der Art der Nutzung (2 Apartmentgebäude statt Reihenhäuser) werden in Aussicht gestellt. Über den zusätzlich benötigten Kanalanschluss ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung zu schließen.