Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Nach § 34 BauGB sind Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses.

Durch den Anbau entsteht eine Verbindung zwischen dem jetzigen Wohnhaus und der vorhandenen Scheune. Teile der Scheune werden zu Wohnraum umgebaut.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 834/2 Gkg. Poxdorf (Waldstraße 11); BVZ 16-20-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen. Die durch die Ausweitung der bewohnbaren Flächen benötigten Stellplätze müssen nachgewiesen werden.