Sitzung: 20.07.2020 GRP/072/2020
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Anwesend: 12
Bei der
Ortsbegehung am 08.05.2020 mit Herrn Polizeihauptkommisar M. Düthorn wurde der
Bereich der Abzweigung Waldstraße /Eichenstraße begutachtet. Hier wurde
vorgebracht, dass Bürger Probleme bei der Fahrt von der Eichenstraße in die
Waldstraße haben, weil sie zu nah in den Gegenverkehr kommen. Aufgrund einer
alten Abgrenzung durch Kopfsteinpflaster ist die Straßenführung vor Ort eher
irreführend.
Ein
Lösungsvorschlag hier wäre eine Trennlinie zwischen der rechten und der linken
Fahrbahn im Bereich des Abzweigs aufzubringen um den Verkehr eindeutig auf der entsprechenden
Fahrspur im Abbiegebereich zu halten.
Siehe Anlage Nr. 1
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Markierungen im Bereich der Abzweigung Eichenstraße/ Waldstraße durch den Bauhof gem. geltender Norm aufbringen zu lassen.