Sitzung: 20.07.2020 GRP/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Bei der Ortsbegehung am 08.05.2020 mit Herrn Polizeihauptkommisar
M.Düthorn wurde der
Abzweig
Sendelbacher Str. - Irrlenwiese am RRB besichtigt. Hier haben mehrere Anwohner
aus Irrlenwiesen bereits vorgebracht, dass entlang des RRB´s immer Autos
(vermutlich von Anwohnern aus der Sendelbacher Straße) parken, obwohl dies in
diesem Bereich der Einmündung und Kurve gem. StVO nicht erlaubt ist. Zum
Problem kommt es, wenn Fahrzeuge in die Straße Irrlenwiese einbiegen und ein
aus der Irrlenwiese kommendes Auto auf die Gegenfahrbahn muss, weil es an den
parkenden Fahrzeugen vorbei auf die Gegenfahrbahn ausweicht. An dieser
Gefahrenstelle gab es in der Vergangenheit auch schon mehrere Unfälle. Ein
zusätzliches Verbotsschild zur Verdeutlichung sollte angebracht werden. Die
öffentlichen Parkplätze ca. 20m weiter sind übrigens nie belegt und könnten
genutzt werden. Ebenso soll für das vorhandene 30-Zone-Ende-Schild eine
richtige Halterung angeschafft werden da das Schild an dem Laternenmast befestigt
ist und verdeckt wurde. Anlagen Nr. 3 u. 4.
Die
Problematik des Radweges aus Richtung Hagenau muss mit dem LRA Forchheim
besprochen werden. Hier empfiehlt es sich, eine bessere Beschilderung oder
Markierung für das Ende des Radweges vorzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines neuen Verkehrsschildes VZ 283 (Absolutes Halteverbot) und eine hiermit verbundene dauerhafte Anordnung für diesen Straßenbereich. Ebenso wird die Anschaffung der richtigen Halterung für das VZ 274.2 (Ende der 30-Zone) beschlossen. Der Bauhof wird mit der Aufstellung beauftragt.