Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Fraktion der CSU hat am 12.06.2020 einen Antrag mit Bitte um Behandlung am 29.06.20 gestellt. Der TOP konnte aus Zeitgründen am 29.06.20 und wurde auf den 27.07.2020 verschoben.

 

Nachfolgend die Chronologie zur Bearbeitung der Brücke in der Verwaltung.

 

1. Kontakt mit IB Weyrauther Bamberg:

Ortsbesichtigung mit Verwaltung, Frau Heimann, Herr Brust; damalige Einschätzung des IB: „alte Brücke weg, neue hin, Betonkonstruktion, einbogig oder mit zwei Bögen, wie Bestand, bitte Rücksprache mit WWA, kostet ca. 200.000,-- €, bitte um Begutachtung eines IB um Neubau darstellen zu können“

 

2. Suche nach Gutachterbüro, Beauftragung durch GR:

Beauftragtes IB Jobst erstellt Gutachten, Brücke muss ersetzt werden. Förderung durch Staat als Verkehrsweg unwahrscheinlich, Rückfrage durch Frau Heimann

 

3. Begehung der unteren Denkmalschutzbehörde (LRA FO, Herrn Pick, Fr. Heimann, Verwaltung):

Brücke darf nicht abgerissen werden. Sie muss, wie sie ist, wieder instandgesetzt werden, Aussage zu den Kosten des IB Weyrauther ca. 500.000,--.

 

Die Brücke bleibt also in Ihren Außenmaßen bestehen! Eine zusätzliche Fußgängerüberquerung kann als zus. Steg erfolgen. Denkmalamt meinte als Stahlkonstruktion neben der alten Brücke. Diese sollte aber in ihrer Eigenart als zweibogige Brücke weiter erkannt werden. Ein Fußgängersteg sollte die Konstruktion nicht verdecken. Da die Brücke weiter einspurig bleibt, kann dieser Verkehrsraum auch zwischen Fußgänger und KFZ aufgeteilt werden. Ein Steg ist eigentlich nicht notwendig. Nach der Sanierung ist die Brücke normal belastbar.

 

4. IB Weyrauther wird durch GR beauftragt, bittet aber um Hinzuziehung eines Sachverständigen, welcher für die Sanierung von historischen Sandsteinbau/Brückenbau ein Sanierungskonzept ausarbeiten kann. Auf Grundlage dieses Konzeptes kann dann die weitere Bearbeitung durch das IB Weyrauther erfolgen.

 

5. Kontaktaufnahme mit Sachverständigen der LGA Nürnberg, vor Ort Termin mit Frau Heimann und Verwaltung. Der Sanierungsvorschlag wird vom SV mündlich dargestellt. Der Mann von der LGA vermittelt einen hohen Sachverstand dieser Materie. Angebot vom SV LGA kommt liegt bei ca. 13.000,-- €

 

6. Angebot zur Sanierung des Nepomuk wurde auf Initiative von Herrn Stolarsky (LGA) eingereicht. Es wurde von der Verwaltung bis jetzt noch nicht angefragt und dient nur zur Information für den Gemeinderat! Kosten ca. 11.000,-- € Angebot liegt dem BV zur Info bei

 

Zukunft:

 

Die Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes der LGA sollte beauftragt werden. Ein Rückruf beim IB Weyrauther hat ergeben, dass nach Vorlage des Sanierungskonzeptes in die Planung gegangen werden kann. Nach Vorlage der Kosten würde die Verwaltung (Hr. Kühlwein) die Unterlagen bei der Städtebauförderung vorlegen. Nach Bescheid kann mit den normalen Schritten weiter gearbeitet werden. Ausschreibung, Beauftragung, Durchführung

 

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, insbesondere, dass die Brücke denkmalgerecht saniert werden muss, dass die Brücke in ihren Ausmaßen gleich bleibt und weiter im einspurigen Verkehr benutzt werden kann.