Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (I+D).

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Für das Grundstück besteht bereits ein Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung. Falls seitens des Antragsstellers ein separater Grundstücksanschluss gewünscht wird, ist eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde Effeltrich zu schließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 98/11 Gkg. Effeltrich (Rosenweg 19) entsprechend den am 26.06.2020 eingereichten Planungsunterlagen.