Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.04.2020 behandelt. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Im Änderungsplan wurde das Haus leicht verschoben. Größere Änderungen gibt es nicht.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Änderungsantrag zum Abriss eines bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 19 Gkg. Effeltrich (Bergstraße 4); BVZ 4-20-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.