Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Althof II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei zulässig Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) entgegen.

 

Der Antragssteller möchte eine Terrassenüberdachung / Anstellpavillion mit einer Breite von 4,00 m und einer Länge von 3,00 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 1372/12 Gkg. Effeltrich (Kapellmeister-Pinsel-Straße 5 errichten.

 

Die Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des Baufensters. Befreiungen sind diesbezüglich bereits erteilt worden.

 

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Effeltrich zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Althof II“. Dem Bau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1372/12 Gkg. Effeltrich (Kapellmeister-Pinsel-Straße 5); BVZ 10-20-EF wird zugestimmt.