Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist alleine aufgrund der widersprüchlichen Darstellung im Flächennutzungsplan ausgeschlossen.

 

Der Gemeinderat Effeltrich hat an seiner Sitzung am 17.02.2020 die Bauvoranfrage der Antragsstellerin behandelt. Der Antragsstellerin wurde in Aussicht gestellt, bei einer Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes „Mühlbachwiesen“ mit einbezogen zu werden. Ihr wurde zudem frei gestellt einen Antrag auf Einbeziehungssatzung zu stellen.

 

Für die Erstellung der Einbeziehungssatzung ist ein leistungsfähiges Ingenieurbüro notwendig. Gegebenenfalls sind Ausgleichsflächen notwendig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, eine Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1426 Gkg. Effeltrich aufzustellen. Mit dem Antragssteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und eventuellen Ausgleichsflächen abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.