Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Am 15.06.2020 reichte die Fa. Wisheckel Transporter GmbH den beigefügten Antrag an den Gemeinderat ein. Dieser gliedert sich in 5 Einzelanträge:

 

  1. Antrag - Ausweisung von Zick-Zack-Sperrfläche Hauptstraße 14 und Hauptstraße 16

-       Die Hauptstraße ist eine Staatsstraße (ST 2242). Eine Ausweisung einer Zick-Zack-Linie liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich und muss deshalb vom Straßenbauamt beurteilt werden. Die Verwaltung wird den Antrag zuständigkeitshalber weiterleiten.

 

  1. Antrag – Dass der Vorgang bei der nächsten Verkehrsschau behandelt wird.

-       Bei der Verkehrsschau am 14.07.2020 wurde dieser Fall kurz angesprochen, aber direkt an das Straßenbauamt verwiesen. Frau Dittrich (LRA) war hier nicht zuständig. Die Aussage des anwesenden Verkehrspolizisten ging dahin, dass hier doch generelles Parkverbot wegen der Bushaltestelle gilt. Mit der Weiterleitung des Antrages wird hier eine Verkehrsschau beantragt.

 

  1. Antrag - Dass wir nachhaltig zu unserem Recht gelangen und nicht fortwährend durch den Apotheker bzw. Grundstückseigentümer bzw. den ständigen Publikumsverkehr durch deren wild parkende bzw. abgestellte Fahrzeuge nachhaltig beeinträchtigt werden.

-       Hier könnte versucht werden durch vermehrte Kontrolle und Verhängen von Bußgeldern bzw. durch die Polizei den Parkern ihr Zuwiderhandeln klar zu machen.

 

  1. Antrag - Veröffentlichung im amtlichen Gemeindeblatt, dass ein Parken auf der Bushaltestelle verboten ist. Sobald jemand sein Fahrzeug verlässt, handelt es sich um Parken. Parken ist auf der Bushaltestelle verboten. Wer mit seinem Fahrzeug länger als 3 Minuten hält, der parkt, Das ist verboten.

-       Ein allgemeiner Aufruf zur Einhaltung der StVO (evtl. mit speziellem Hinweis auf die Bushaltestellen) kann veröffentlicht werden

 

  1. Antrag – Dafür zu sorgen, dass dem Apotheker nachhaltig vorgegeben wird, dass er für seine Kunden und Pharmavertreter, sowie der Grundstücksbesitzer bzw. sein weiterer gewerblicher Mieter mit Publikumsverkehr, Parkplätze schaffen muss, damit diese nicht mehr in unzulässiger Weise auf öffentlichem Grund parken.

-       Ob die z.Zt. vorgehaltenen Parkplätze für das Anwesen Hauptstraße 19 u. 19a, Effeltrich der in den Baugenehmigungen geforderten Anzahl entsprechen, ist Aufgabe des Landratsamtes. Weitere Parkplätze können nur bei erneuter Erweiterung oder Umnutzung gefordert werden. Wenn vom Gemeinderat eine Überprüfung gewünscht wird, kann dies gerne weitergeleitet werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Schritte abzuhandeln:

Zu 1. Weiterleitung an das Straßenbauamt

Zu 2. Ergibt sich aus der Weiterleitung

Zu 3. Ein Hinweis an die Verkehrspolizei soll erfolgen

Zu 5. Eine Überprüfung durch die Bauaufsicht soll beantragt werden.

 

Abstimmung: Ja 12           Nein 3 Anwesend 15

 

Zu 4. Eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt soll erfolgen

 

Abstimmung: Ja 0             Nein 15 Anwesend 15