Sitzung: 27.07.2020 GRE/080/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Am 15.06.2020 reichte die Fa. Wisheckel Transporter GmbH den beigefügten Antrag an den Gemeinderat ein. Dieser gliedert sich in 5 Einzelanträge:
- Antrag - Ausweisung von
Zick-Zack-Sperrfläche Hauptstraße 14 und Hauptstraße 16
- Die Hauptstraße ist eine Staatsstraße (ST 2242). Eine Ausweisung einer Zick-Zack-Linie liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich und muss deshalb vom Straßenbauamt beurteilt werden. Die Verwaltung wird den Antrag zuständigkeitshalber weiterleiten.
- Antrag – Dass der Vorgang bei der
nächsten Verkehrsschau behandelt wird.
- Bei der Verkehrsschau am 14.07.2020 wurde dieser Fall kurz angesprochen, aber direkt an das Straßenbauamt verwiesen. Frau Dittrich (LRA) war hier nicht zuständig. Die Aussage des anwesenden Verkehrspolizisten ging dahin, dass hier doch generelles Parkverbot wegen der Bushaltestelle gilt. Mit der Weiterleitung des Antrages wird hier eine Verkehrsschau beantragt.
- Antrag - Dass wir nachhaltig zu
unserem Recht gelangen und nicht fortwährend durch den Apotheker bzw. Grundstückseigentümer
bzw. den ständigen Publikumsverkehr durch deren wild parkende bzw.
abgestellte Fahrzeuge nachhaltig beeinträchtigt werden.
- Hier könnte versucht werden durch vermehrte Kontrolle und Verhängen von Bußgeldern bzw. durch die Polizei den Parkern ihr Zuwiderhandeln klar zu machen.
- Antrag - Veröffentlichung im amtlichen
Gemeindeblatt, dass ein Parken auf der Bushaltestelle verboten ist. Sobald
jemand sein Fahrzeug verlässt, handelt es sich um Parken. Parken ist auf
der Bushaltestelle verboten. Wer mit seinem Fahrzeug länger als 3 Minuten
hält, der parkt, Das ist verboten.
- Ein allgemeiner Aufruf zur Einhaltung der StVO (evtl. mit speziellem Hinweis auf die Bushaltestellen) kann veröffentlicht werden
- Antrag – Dafür zu sorgen, dass dem
Apotheker nachhaltig vorgegeben wird, dass er für seine Kunden und
Pharmavertreter, sowie der Grundstücksbesitzer bzw. sein weiterer
gewerblicher Mieter mit Publikumsverkehr, Parkplätze schaffen muss, damit
diese nicht mehr in unzulässiger Weise auf öffentlichem Grund parken.
- Ob die z.Zt. vorgehaltenen Parkplätze für das Anwesen Hauptstraße 19 u. 19a, Effeltrich der in den Baugenehmigungen geforderten Anzahl entsprechen, ist Aufgabe des Landratsamtes. Weitere Parkplätze können nur bei erneuter Erweiterung oder Umnutzung gefordert werden. Wenn vom Gemeinderat eine Überprüfung gewünscht wird, kann dies gerne weitergeleitet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Schritte abzuhandeln:
Zu 1. Weiterleitung an das Straßenbauamt
Zu 2. Ergibt sich aus der Weiterleitung
Zu 3. Ein Hinweis an die Verkehrspolizei soll erfolgen
Zu 5. Eine Überprüfung durch die Bauaufsicht soll beantragt werden.
Abstimmung: Ja 12 Nein 3 Anwesend 15
Zu 4. Eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt soll erfolgen
Abstimmung: Ja 0 Nein 15 Anwesend 15