Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

  1. 28.07.2020 Besprechung im Staatlichen Bauamt (Bereich Straßenbau) Bamberg

Weitere Teilnehmer:

- Frau Katrin Roth, Baudirektorin, Bereichsleiterin Straßenbau und ein MA von ihr

- Herr BGM Siebenhaar aus Langensendelbach

a)      Baumaßnahme Staatsstraße 2242 zwischen Effeltrich und Langensendelbach, insbesondere auch Radweg

2019 ist man in die Planung eingetreten.

Dann sei von Seiten der Gemeinde das geplante Baugebiet Lettenfeld ins Spiel gebracht worden, man habe die Straße deshalb zurückgestellt, da man das Baugebiet berücksichtigen wollte. Dies habe das Straßenprojekt ¼ Jahr gebremst.

Im Frühjahr 2020 sei man dann erneut in die Planung eingestiegen.

Die Pläne sind nun fertig.

Land links und rechts der Straße muss erworben werden.

Ein Sachverständiger für landwirtschaftliche Grundstücke ist nunmehr mit der Wertermittlung beauftragt worden, dieser ermittelt jeweils Bodengüte und auf dieser Basis werden Wertgutachten erstellt.

In ca. 4-6 Wochen liegen die Gutachten vor und die Grundstückseigentümer werden angeschrieben  mit Kaufangebot.

Dem Vorsitzenden wurde auf seinen Wunsch hin zugesichert, dass er informiert werde, wenn das Schreiben an die GS-Eigentümer rausgegangen ist.

Erst wenn es Probleme gibt mit dem Grundstückserwerb gibt, wird sich das Staatliche Bauamt die Gemeinde Effeltrich wenden, dieses Vorgehen habe sich so bewährt.

Voraussichtlich Anfang 09/20 werden wir wissen, ob ein Kauf „glatt“ durchgeht, oder es Probleme mit einzelnen GS-Eigentümern gibt.

Der Grunderwerb muss in 02/21 abgeschlossen sein, damit in 04/05 2021 mit dem Bau begonnen werden kann.

Für die Gemeinden Effeltrich und Langensendelbach entstehen durch die Baumaßnahmen keine Kosten.

Die Kosten für den baulichen Unterhalt des Radweges liegen ebenfalls beim Staatlichen Bauamt.

Winterdienst und Reinigung des Radweges sollen die Gemeinden übernehmen, dafür erhalten die Gemeinden eine pauschale finanzielle Entschädigung.

Die Baumaßnahme bedingt eine Vollsperrung der Straße, die Dauer der Baumaßnahme ist mit 6 Monaten anzusetzen, bei Beginn in 04/20 ist also mit einem Abschluss in 10/20 zu rechnen.

Die neue Fahrbahndecke der Straße ist  mit einer Haltedauer von 15 Jahren veranschlagt, aus Kostengründen in der Praxis jedoch 30 Jahre bis Erneuerung der Fahrbahndecke.

Die jetzige Fahrbahndecke ist ca. 60 Jahre alt.

Die Gesamtbreite der Straße liegt jetzt bei 7-8 Meter, künftig bei 15-20 Meter inklusive Radweg.

Die Fahrbahnbreite wird künftig bei 6,50 Meter liegen.

Eine Querungshilfe wird ca. auf Höhe der Einfahrt der Fa. Auto Bayer angebracht.

Wie dem Vorsitzenden gewünscht, werden die Pläne für den Straßenverlauf (z.T. wird der Streckenverlauf begradigt) per E-Mail an die Gemeinde gesendet.

b)      Staatsstraße 2242, Radweg zwischen Kunreuth und Effeltrich

Am 29.09.2020 ist diesbezüglich ein Termin wegen der Petition an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Herr Lepper wird zu dem Termin eine Einladung erhalten, jedoch im Vorfeld (ca. eine Woche vorher) zur Vorbesprechung nochmals einen Termin mit Frau Roth vereinbaren.           

c)       Staatsstraße 2243, Effeltrich – Kersbach

Der Bürgermeister rügte den äußerst schlechten und gefährlichen Fahrbahnzustand, der Zeitungsartikel von Anfang März 2020 bezüglich 33 Unfällen in 4 Jahren ist beim Staatlichen Bauamt bekannt.

Jedoch ist aus finanziellen Gründen nicht so bald mit Baumaßnahmen zu rechnen.

Für den gesamten Landkreis Forchheim sind für Straßenbaumaßnahmen an Staatsstraßen nicht einmal eine Million Euro im Jahr 2021 vorgesehen.

Es mache auch keinen Sinn, nur die Fahrbahndecke zu erneuern, da die Straße auch verbreitert werden müsse, also hier ebenfalls Grunderwerb notwendig etc.

 

  1. 28.07.2020 Besprechung mit Herrn Bernhard Kotz und Herrn Hans Pinzel

Herr Kotz und Herr Pinzel erschienen bei mir als Vertreter des Volkstrachtenverein Effeltrich.

Frage nach dem Sachstand des Kaufs des „Merkel“ – Grundstückes, Gasthof Waldeslust.

Ich teilte mit, dass wir die Mittel zum Erwerb des Anwesens im Haushalt für 2020 vorgesehen haben.

Die Mittel zur Sanierung sind jedoch nicht im Finanzplan der kommenden Jahre enthalten, da wir als Gemeinde andere Prioritäten haben (z.B. neuer Bauhof).

Es stehe also der Kauf im Raum, bis zu einer Sanierung werde es jedoch voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern.

Der Trachtenverein müsse das jetzt von ihm genutzte Anwesen zum 31.12.2021 räumen und braucht dringend Lagermöglichkeiten für Trachten etc.

Daher sei man an einer Nutzung von Räumen in der Waldeslust interessiert, auch wenn das Anwesen noch nicht saniert sei, man kenne die Wirtswohnung und möchte die 3 vorderen Räume nutzen.

In diversen Vorbesprechungen auf Initiative der Gemeinde hin wurde unter anderem von folgenden Vereinen Interesse an einer Nutzung des „Merkel“-Anwesens bekundet:

-          Musikverein

-          Faschingsverein

-          Gesangverein

-          Burschenverein Zufriedenheit

-          Theaterverein

-          Jagdhornbläser

Herr Kotz und Herr Pinzel sprachen Fördermöglichkeiten durch die Oberfrankenstiftung bei Nutzung des Anwesens als Kulturzentrum an.

Ich teilte mit, dass die Sanierungskosten in keinem Fall alleine von der Gemeinde Effeltrich gestemmt werden können.

Ich stellte klar, dass eine finanzielle Beteiligung der Vereine an dem Projekt erfolgen muss.

Herr Kotz und Herr Pinzel bestätigen dies, dies sei ihnen klar, man sei als Trachtenverein bereit, eine Zahlung (auf z.B. 10 Jahre verteilt oder auch als Einmalzahlung) zu leisten, und/oder Hand- und Spanndienste zu leisten. Man gehe davon aus, dass auch die anderen o.g. Vereine sich beteiligen würden.

Auch eine Mietzahlung durch die Vereine stehe im Raum.

Herr Kotz und Herr Pinzel sprechen eine mögliche Nutzung nicht ausschließlich als Vereinshaus, sondern als Bürgerhaus an.

Es gebe ja keine Möglichkeit mehr, Räumlichkeiten für private Feiern anzumieten, nachdem die Kirche den Pfarrsaal nicht mehr vermiete.

Im Rahmen einer Nutzung als Bürgerhaus könne man die Gaststätte für private Feiern, z.B. Geburtstage etc., an Bürger vermieten.

Laut Herrn Kotz und Herrn Pinzel würde es erstmal genügen, das Anwesen zu kaufen, mit eine Sanierung könne man sich Zeit lassen.

Die Gaststube sei nach dem Brand Mitte der 2000er – Jahre, als viel zur Schadensbeseitigung investiert wurde, ja noch in gutem Zustand, ebenso die Küche.

Man könne es auch so machen, dass man die Gaststube zur Nutzung durch die Vereine freigebe, zwar nicht als offizielles Speiselokal, aber z.B. jedes Wochenende oder mehrmals im Monat könnten Treffen für Vereinsmitglieder dort abgehalten werden, jeweils Bewirtung abwechselnd durch Vereine.

Der Merkelsaal benötige laut Herrn Kotz und Herrn Pinzel in jedem Fall eine neue Decke und ein neues Dach.

Ich gab zu bedenken, dass die Elektroleiten in der Wirtswohnung zumindest zum Teil noch auf Putz liegen, in jedem Fall müsste vor jeglicher Nutzung die Elektrik überprüft werden.

Laut Herrn Kotz und Herrn Pinzel könnten die dringendsten Arbeiten per Hand- und Spanndienst durch die Mitglieder verschiedener Vereine ausgeführt werden, so dass erstmal eine grundsätzliche Nutzung möglich sei.

Die Kühlräume müssten überprüft werden.

Laut Herrn Kotz und Herrn Pinzel haben schon historisch bedingt viele Effeltricher Vereine ein großes Interesse an einer Nutzung des Merkel-Anwesens, da der Kriegerverein, Gesangverein, Burschenverein Zufriedenheit, Taubenzüchterverein, Jagdhornbläser und sogar der Sportverein dort gegründet worden seien.

Ich verblieb mit Herrn Kotz und Herrn Pinzel so, dass ich mir die Akte zum o.g. Grundstück und insbesondere das Gutachten ansehen werde.

Dann könnte man ein Gespräch mit Herrn Siewertsen, Herrn Linsenmayer (PLB GmbH, Elektro) und Vertretern der interessierten Vereine sowie den Ansprechpartnern für Brauchtums- und Vereinskoordination führen, um abzuklären, ob nach einem Erwerb des Grundstückes mit vertretbarem Aufwand gegf. mittels Hand- und Spanndiensten seitens der Vereine ein Zustand des Gebäudes hergestellt werden kann, der eine zumindest teilweise Nutzung durch die Vereine z.B. zu Lagerzwecken oder Proben zulässt.