Sitzung: 20.07.2020 GRP/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung am 29.06.2020 den Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben sowie die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 959/4 Gkg. Poxdorf behandelt und einstimmig zugestimmt.
Beim Beantragen hat der Antragssteller allerdings vergessen, zwei Befreiungen mit Aufzuführen. Diese wären wie folgt:
Die Größe der Dachgauben
Die Höhe des Kniestocks und Höhenlage des Gebäudes
Diese begründet der Antragssteller wie folgt:
Zu Punkt 1: Da aufgrund eines niedrigen Kniestocks von 25cm und einer
Bestandsdachneigung des Hauptdaches von 38° die Raumnutzung stark eingeschränkt
wäre, haben wir in der Planung die Gauben in der Höhe sowie auch in der Breite
so angeordnet, damit es bewohnbare und sich relative Barrierefreie Räume
ergeben.
Zu Punkt 2: Die Kniestockshöhe haben wir mit einer Höhe von 2,45m
geplant, damit die Decke des Raumes im fertig zustand noch ca. 2,40m ergibt. Die
Dachneigung des Anbaus haben wir an das bestehende Dach mit 38° angepasst,
damit die Symmetrie des Gesamtbildes stimmt.
Der Antrag auf Nachreichung der Befreiungen erfolgte am 17.07.2020, also
zu spät für die Ladung der Gemeinderatssitzung am 20.07.2020. Allerdings muss
die Gemeinde diesen Antrag innerhalb von zwei Monaten behandelt. Die
Gemeinderatssitzung am 28.09.2020 wäre hier zu spät. Dementsprechend bittet die
Verwaltung um eine Willenserklärung des Gemeinderates, ob wir die Befreiungen
im Akt der laufenden Verwaltung genehmigen können.
Beschluß:
Der Gemeinderat Poxdorf stimmt den ergänzten Planinhalten zu.