Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung am 29.06.2020 den Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben sowie die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 959/4 Gkg. Poxdorf behandelt und einstimmig zugestimmt.

Beim Beantragen hat der Antragssteller allerdings vergessen, zwei Befreiungen mit Aufzuführen. Diese wären wie folgt:

Die Größe der Dachgauben

Die Höhe des Kniestocks und Höhenlage des Gebäudes

Diese begründet der Antragssteller wie folgt:

Zu Punkt 1: Da aufgrund eines niedrigen Kniestocks von 25cm und einer Bestandsdachneigung des Hauptdaches von 38° die Raumnutzung stark eingeschränkt wäre, haben wir in der Planung die Gauben in der Höhe sowie auch in der Breite so angeordnet, damit es bewohnbare und sich relative Barrierefreie Räume ergeben.

Zu Punkt 2: Die Kniestockshöhe haben wir mit einer Höhe von 2,45m geplant, damit die Decke des Raumes im fertig zustand noch ca. 2,40m ergibt. Die Dachneigung des Anbaus haben wir an das bestehende Dach mit 38° angepasst, damit die Symmetrie des Gesamtbildes stimmt.

 

Der Antrag auf Nachreichung der Befreiungen erfolgte am 17.07.2020, also zu spät für die Ladung der Gemeinderatssitzung am 20.07.2020. Allerdings muss die Gemeinde diesen Antrag innerhalb von zwei Monaten behandelt. Die Gemeinderatssitzung am 28.09.2020 wäre hier zu spät. Dementsprechend bittet die Verwaltung um eine Willenserklärung des Gemeinderates, ob wir die Befreiungen im Akt der laufenden Verwaltung genehmigen können.


Beschluß:

Der Gemeinderat Poxdorf stimmt den ergänzten Planinhalten zu.