Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die vorhandene Scheune soll abgerissen werden. Dort soll ein neues Betriebsgebäude errichtet werden. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume sowie Arbeits- und Schulungsräume. Im Dachgeschoss sollen Wohnungen entstehen.

Das geplante Gebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Es sind ausreichend Stellplätze vorgesehen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Betriebsgebäudes; Abriss der vorhandenen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 147 Gkg. Effeltrich (Zur Kirchenburg 4); BVZ 13-20-EF entsprechend der am 31.08.2020 eingereichten Planungsunterlagen.