Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Eine Einbeziehungssatzung an dieser Stelle ist kaum möglich, da diese im Anschluss einer Ortsabrundungssatzung wäre. Eine Ortsabrundungssatzung legt das Ende der Ortschaft fest, wodurch das Einbeziehen einer einzelnen Fläche durch eine Einbeziehungssatzung nicht möglich ist.

 

Falls der Gemeinderat hier tätig werden möchte, empfiehlt die Verwaltung eine Erweiterung der Ortsabrundungssatzung (siehe Lageplan). Für das Grundstück Fl.Nr. 1089/3 Gkg. Effeltrich besteht ein Geh- und Fahrtrecht sowie Leitungsrecht.

 

Der Antragssteller ist im Falle der Änderung der Ortsabrundungssatzung die Planungskosten anteilig nach m² zu übernehmen. Einer Bauverpflichtung würde der Antragssteller zustimmen.

 

Im Falle der Änderung der Ortsabrundungssatzung müssten die anderen Grundstückseigentümer befragt werden, ob diese mitmachen, ebenfalls die Planungskosten übernehmen und einer Bauverpflichtung zustimmen oder ggf. an die Gemeinde veräußern möchten.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt vorerst zurückzustellen. Es soll vom Antragssteller mit den Eigentümern der von der Planung betroffenen Grundstücken gesprochen werden, ob diese bereit wären bei der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung mitzumachen, bzw. einem Bauzwang oder einem Verkauf an die Gemeinde zustimmen.