Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Ab 2. März 2020 ist die neue Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern in Kraft getreten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Gemeinde den Vollausbau angreifen kann.

 

1. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Hier werden Angebote von Netzbetreibern eingeholt. Diese verrechnen lediglich Ihre Wirtschaftlichkeitslücke (Gesamtkosten abzüglich Einnahmen aus bestimmten Sparten für 7 Jahre z. B. Einnahmen aus Vermietung von Leitungen etc.) weiter.

 

2. Das Betreibermodell

Im Betreibermodell wählt die Gemeinde einen Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens aus. Die Gemeinde plant und errichtet die passive Infrastruktur (Glasfaserkabel etc.) in enger Abstimmung mit dem ausgewählten Netzbetreiber. Die Gemeinde ist hier Eigentümer der Leitungen und erhält Pachteinnahmen für die Nutzung der passiven Infrastruktur vom Netzbetreiber.

 

Die Verwaltung empfiehlt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

 

Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell werden die Ausgaben der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke gefördert.

 

Beim Betreibermodell werden die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der pachteinnahmen (7 Jahre) gefördert.

 

Fördersatz:

80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des RmbH (Raum mit besonderem Handlungsbedarf)

90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im RmbH

Die Gemeinde Poxdorf befinden sich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Es ist von einem Fördersatz von 90 % auszugehen.

Der Förderhöchstbetrag beträgt 6.000 € je Adresse für Gemeinden im besonderen Handlungsbedarf.

Die Gemeinde Poxdorf hat ca. 537 Gebäude (Leerstände mit inbegriffen).

Der Förderhöchstsatz sollte also ca. 3.222.000 € betragen. Die Kostenschätzung über einen kompletten Ausbau der Gemeinde Poxdorf lag bei 3.369.500,00 €.

 

Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind von den geschätzten Gesamtkosten noch die Einnahmen der Netzbetreiber aus bestimmten Sparten auf 7 Jahre abgezogen.

Beim Betreibermodell die Pachteinnahmen aus 7 Jahren.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke betrug beim letzten Breitbandausbau ca. 88,96 % der Gesamtinvestitionskosten. Bei einer gleichen Wirtschaftlichkeitslücke läge die Wirtschaftlichkeitslücke bei 2.997.507,20 €. Der Eigenanteil der Gemeinde Poxdorf wäre dementsprechend bei ca. 299.750,72 €.

 

Ein Bonus für interkommunale Zusammenarbeit kann gewährt werden, wenn benachbarte Gemeinden ein gemeinsames Förderprojekt umsetzen. Voraussetzung ist, dass die Gemeinden ein gemeinsames Auswahlverfahren für das Projekt durchführen. Der Bonus erhöht die oben genannten Förderhöchstbeträge um 1.000 € je gefördert ausgebauter Adresse insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 € je beteiligter Gemeinde. Der Bonus für interkommunaler Zusammenarbeit von 50.000 € steht jeder Gemeinde einmal zur Verfügung.

 

Folgendes ist noch zu beachten:

Zwischen der Zahlung der Rechnung an den Netzbetreiber durch die Gemeinde und der Auszahlung von Fördermitteln durch den Freistaat können mehrere Monate vergehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde mindestens für die Zwischenfinanzierung (Zeitpunkt Zahlung an Netzbetreiber bis Überweisung der Fördermittel vom Freistaat) einen Kredit aufnehmen müsste.

 

Die Notwendigkeit hat natürlich mehrere Folgen wie z. B. genehmigungspflichtige Bestandteile im Haushalt und eventuell Auflagen des Landratsamtes wie z. B. die Streichung von freiwilligen Leistungen oder die Forderungen eines erhöhten Grund- und Gewerbesteuersatzes.