Sitzung: 28.09.2020 GRP/073/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Ab 2. März 2020 ist die neue Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern in
Kraft getreten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Gemeinde den Vollausbau angreifen
kann.
1. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Hier werden Angebote von Netzbetreibern eingeholt. Diese verrechnen
lediglich Ihre Wirtschaftlichkeitslücke (Gesamtkosten abzüglich Einnahmen aus
bestimmten Sparten für 7 Jahre z. B. Einnahmen aus Vermietung von Leitungen
etc.) weiter.
2. Das Betreibermodell
Im Betreibermodell wählt die Gemeinde einen Netzbetreiber im Wege eines
wettbewerblichen Verfahrens aus. Die Gemeinde plant und errichtet die passive
Infrastruktur (Glasfaserkabel etc.) in enger Abstimmung mit dem ausgewählten
Netzbetreiber. Die Gemeinde ist hier Eigentümer der Leitungen und erhält
Pachteinnahmen für die Nutzung der passiven Infrastruktur vom Netzbetreiber.
Die Verwaltung empfiehlt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell werden die Ausgaben der Gemeinde
zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke gefördert.
Beim Betreibermodell werden die Ausgaben für die Errichtung der passiven
Infrastruktur abzüglich der pachteinnahmen (7 Jahre) gefördert.
Fördersatz:
80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des RmbH (Raum mit
besonderem Handlungsbedarf)
90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im RmbH
Die Gemeinde Poxdorf befinden sich im Raum mit besonderem
Handlungsbedarf. Es ist von einem Fördersatz von 90 % auszugehen.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 6.000 € je Adresse für Gemeinden im
besonderen Handlungsbedarf.
Die Gemeinde Poxdorf hat ca. 537 Gebäude (Leerstände mit inbegriffen).
Der Förderhöchstsatz sollte also ca. 3.222.000 € betragen. Die
Kostenschätzung über einen kompletten Ausbau der Gemeinde Poxdorf lag bei
3.369.500,00 €.
Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind von den geschätzten Gesamtkosten
noch die Einnahmen der Netzbetreiber aus bestimmten Sparten auf 7 Jahre
abgezogen.
Beim Betreibermodell die Pachteinnahmen aus 7 Jahren.
Die Wirtschaftlichkeitslücke betrug beim letzten Breitbandausbau ca.
88,96 % der Gesamtinvestitionskosten. Bei einer gleichen
Wirtschaftlichkeitslücke läge die Wirtschaftlichkeitslücke bei 2.997.507,20 €.
Der Eigenanteil der Gemeinde Poxdorf wäre dementsprechend bei ca. 299.750,72 €.
Ein Bonus für interkommunale Zusammenarbeit kann gewährt werden, wenn
benachbarte Gemeinden ein gemeinsames Förderprojekt umsetzen. Voraussetzung
ist, dass die Gemeinden ein gemeinsames Auswahlverfahren für das Projekt
durchführen. Der Bonus erhöht die oben genannten Förderhöchstbeträge um 1.000 €
je gefördert ausgebauter Adresse insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 € je
beteiligter Gemeinde. Der Bonus für interkommunaler Zusammenarbeit von 50.000 €
steht jeder Gemeinde einmal zur Verfügung.
Folgendes ist noch zu beachten:
Zwischen der Zahlung der Rechnung an den Netzbetreiber durch die
Gemeinde und der Auszahlung von Fördermitteln durch den Freistaat können
mehrere Monate vergehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde mindestens für die
Zwischenfinanzierung (Zeitpunkt Zahlung an Netzbetreiber bis Überweisung der
Fördermittel vom Freistaat) einen Kredit aufnehmen müsste.
Die Notwendigkeit hat natürlich mehrere Folgen wie z. B.
genehmigungspflichtige Bestandteile im Haushalt und eventuell Auflagen des
Landratsamtes wie z. B. die Streichung von freiwilligen Leistungen oder die
Forderungen eines erhöhten Grund- und Gewerbesteuersatzes.