Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) entgegen.

 

Der Antragssteller möchte ein Terrassendach aus Aluminium mit einer Breite von 5,50m und einer Tiefe von 3,0m an der südlichen Hausseite auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/5 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13a) errichten.

 

Die Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des Baufensters. Befreiungen sind diesbezüglich bereits erteilt worden.

 

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Effeltrich zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Es liegt zwar eine Vollmacht eines Nachbarn für die Hausverwaltung vor, allerdings nur per E-Mail, entsprechend kann diese Unterschrift nicht gezählt werden.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Poxdorf Süd“. Der Errichtung eines Terrassendaches aus Aluminium auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/5 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13a); BVZ 18-20-PO wird entsprechend den am 14.09.2020 eingereichten Planungsunterlagen zugestimmt.