Sitzung: 28.09.2020 GRP/073/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Die Flur-Nr. 307/2 ist im wirksamen Flächennutzungs- und
Landschaftsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Ein darauf befindlicher Altbau ist abgerissen worden und
sollte durch einen Neubau ersetzt werden.
Dazu wurde vom Landratsamt Forchheim im Zuge der Bauantragstellung
mitgeteilt, dass aufgrund in der Nähe bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
mit Viehhaltung als Voraussetzung für den Neubau die Änderung der baulichen
Nutzung in gemischte Baufläche erfolgen muss.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans für den Bereich der Flur-Nr. 307/2
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes für den Bereich der Flur-Nr. 307/2, Gemarkung Poxdorf. Die
bisherige Ausweisung der Flur-Nr. 307/2 als Wohnbaufläche
soll in gemischte Baufläche geändert
werden.
Abstimmung: Ja: 10 Nein 0 Anwesend:10
Beschluss des Vorentwurfs zur Flächennutzungs- und
Landschaftsplan-Änderung für den Bereich der Flur-Nr. 307/2
Der Gemeinderat beschließt die heute vorgestellte Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes im Bereich der Flur-Nr. 307/2, Gemarkung Poxdorf von Wohnbaufläche
in gemischte Baufläche als
Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmung: Ja: 10 Nein 0 Anwesend:10