Sitzung: 12.10.2020 GRE/082/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
A) 25.09.2020
11.00 Uhr – ca. 11.35 Uhr Besprechung im Staatlichen Bauamt Bamberg
Teilnehmer:
-
Frau
Roth
-
Herr
Raab
-
Herr
Lepper
1. Ausbau
der Staatsstraße 2242, Radweg zwischen Effeltrich und Kunreuth, Petition vom
19.01.2020, Ortstermin am 29.09.2020
Frau Roth und Herr Raab teilten mit, dass alle 5 Jahre eine
Verkehrszählung erfolge.
2015 erfolgte die letzte Verkehrszählung, demnach fahren zwischen
Effeltrich und Kunreuth täglich ca. 2.400 Fahrzeuge.
Zum Vergleich: zwischen Effeltrich und Langensendelbach fahren täglich
ca. 4.000 – 5.000 Fahrzeuge.
In 2020 erfolgte keine Verkehrszählung aufgrund der Corona-Pandemie.
Im Juli 2020, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Petition bereits lief,
wurde vom Staatlichen Bauamt Bamberg zusammen mit dem Bayerischen Ministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr (Bauministerium) ein Radwegeprogramm verabschiedet,
in dem die im Zeitraum 2020 bis 2024 herzustellenden Radwege verzeichnet sind.
Der gewünschte Radweg zwischen Effeltrich und Kunreuth fand keine
Aufnahme in das Radwegeprogramm für den o.g. Zeitraum, da unter der
Berücksichtigung folgender Kriterien andere Radwegebaumaßnahmen vordringlicher
seien:
-
Verkehrsbelastung
-
Unfallschwerpunkt
-
Wichtiger
Lückenschluss im Radwegenetz
Der letztgenannte Punkt könnte gegebenenfalls künftig anders bewertet
werden, wenn der geplante Radweg zwischen Effeltrich und Langensendelbach
gebaut ist.
Im Rahmen der Petition kommt es jetzt zum o.g. Ortstermin.
Wenn die Petition scheitert und der o.g. gewünschte Radweg keine
Aufnahme in das Radwegeprogramm finden sollte, gibt es folgende Alternative:
Es kann eine Sonderbaulast durch die Gemeinden erfolgen, d.h. die
Gemeinden Effeltrich und Kunreuth könnten eine Förderung gem. Art. 13f BayFAG
in Höhe von 75 % (gegenwärtiger Fördersatz) der Kosten, die durch den Bau des
Radweges entstehen, bei der Regierung von Oberfranken beantragen.
Die Kosten für einen Kilometer Radweg betragen gemäß Herrn Raab ca.
300.000,-- bis 400.000,-- Euro.
2. Sachstand
Errichtung eines Radweges zwischen Effeltrich und Langensendelbach
Gegenwärtig läuft noch die Phase, in der die Eigentümer der Grundstücke,
die für einen Ausbau der Straße 2242 zwischen Effeltrich und Langensendelbach
benötigt werden, angeschrieben werden.
Bis Jahresende ist mit dem Vorliegen der Resonanzen der
Grundstückseigentümer zu rechnen, dann wird die Gemeinde Effeltrich vom
Staatlichen Bauamt Bamberg informiert.
3. Errichtung
einer Querungshilfe/Ampel auf der Hauptstraße in Effeltrich (St. 2242) im
Bereich der Gasse zum Kindergarten/Rosenweg/Schule
Im Rahmen meiner Bürgersprechstunde wurde am 24.09.2020 der Wunsch an
mich herangetragen, mich für eine Querungshilfe/Ampel/Zebrastreifen im o.g.
Straßenbereich einzusetzen.
Herr Raab teilte mir auf meine diesbezügliche Anfrage hin im o.g. Termin
mit, dass ein Zebrastreifen grundsätzlich nicht in Frage komme, einzig eine
Querungshilfe (wie schon auf der Gaiganzer Straße angebracht) bzw. eine Ampel
kämen hier in Betracht.
Für eine Querungshilfe wird eine Straßenbreite von zumindest 10 Metern
benötigt.
Als erster Schritt sei im Rahmen einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt
Forchheim abzuklären, ob dort eine Querungshilfe/Ampel für notwendig erachtet
wird und dies baulich machbar ist.
B)
Städtebaulicher Wettbewerb, Mail von Quaas,
Weimar
Der Vorsitzende gibt das nachfolgende Mail von Herrn Quaas bekannt:
„Kurz und klein: wir werden es nicht schaffen und müssen
um Aufschub bitten – zumal Frau Seydel am 23.9. für drei Wochen zur Kur fährt.
Unser Vorschlag ist, dass wir Ende Oktober den Entwurf zur
internen Abstimmung vorlegen, sodass er im November im Gemeinderat erörtert und
gebilligt werden kann.
Am Endtermin (Mai 2021) für den Abschluss des Verfahrens –
wie im Gemeinderat im Juli besprochen – muss sich dadurch nichts ändern.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe