Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

A)   25.09.2020 11.00 Uhr – ca. 11.35 Uhr Besprechung im Staatlichen Bauamt Bamberg

Teilnehmer:    

-          Frau Roth

-          Herr Raab

-          Herr Lepper

 

1.    Ausbau der Staatsstraße 2242, Radweg zwischen Effeltrich und Kunreuth, Petition vom 19.01.2020, Ortstermin am 29.09.2020

Frau Roth und Herr Raab teilten mit, dass alle 5 Jahre eine Verkehrszählung erfolge.

2015 erfolgte die letzte Verkehrszählung, demnach fahren zwischen Effeltrich und Kunreuth täglich ca. 2.400 Fahrzeuge.

Zum Vergleich: zwischen Effeltrich und Langensendelbach fahren täglich ca. 4.000 – 5.000 Fahrzeuge.

In 2020 erfolgte keine Verkehrszählung aufgrund der Corona-Pandemie.

Im Juli 2020, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Petition bereits lief, wurde vom Staatlichen Bauamt Bamberg zusammen mit dem Bayerischen Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Bauministerium) ein Radwegeprogramm verabschiedet, in dem die im Zeitraum 2020 bis 2024 herzustellenden Radwege verzeichnet sind.

Der gewünschte Radweg zwischen Effeltrich und Kunreuth fand keine Aufnahme in das Radwegeprogramm für den o.g. Zeitraum, da unter der Berücksichtigung folgender Kriterien andere Radwegebaumaßnahmen vordringlicher seien:

-          Verkehrsbelastung

-          Unfallschwerpunkt

-          Wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz

Der letztgenannte Punkt könnte gegebenenfalls künftig anders bewertet werden, wenn der geplante Radweg zwischen Effeltrich und Langensendelbach gebaut ist.

Im Rahmen der Petition kommt es jetzt zum o.g. Ortstermin.

Wenn die Petition scheitert und der o.g. gewünschte Radweg keine Aufnahme in das Radwegeprogramm finden sollte, gibt es folgende Alternative:

Es kann eine Sonderbaulast durch die Gemeinden erfolgen, d.h. die Gemeinden Effeltrich und Kunreuth könnten eine Förderung gem. Art. 13f BayFAG in Höhe von 75 % (gegenwärtiger Fördersatz) der Kosten, die durch den Bau des Radweges entstehen, bei der Regierung von Oberfranken beantragen.

Die Kosten für einen Kilometer Radweg betragen gemäß Herrn Raab ca. 300.000,-- bis 400.000,-- Euro.

 

2.    Sachstand Errichtung eines Radweges zwischen Effeltrich und Langensendelbach

Gegenwärtig läuft noch die Phase, in der die Eigentümer der Grundstücke, die für einen Ausbau der Straße 2242 zwischen Effeltrich und Langensendelbach benötigt werden, angeschrieben werden.

Bis Jahresende ist mit dem Vorliegen der Resonanzen der Grundstückseigentümer zu rechnen, dann wird die Gemeinde Effeltrich vom Staatlichen Bauamt Bamberg informiert.

 

3.    Errichtung einer Querungshilfe/Ampel auf der Hauptstraße in Effeltrich (St. 2242) im Bereich der Gasse zum Kindergarten/Rosenweg/Schule

Im Rahmen meiner Bürgersprechstunde wurde am 24.09.2020 der Wunsch an mich herangetragen, mich für eine Querungshilfe/Ampel/Zebrastreifen im o.g. Straßenbereich einzusetzen.

Herr Raab teilte mir auf meine diesbezügliche Anfrage hin im o.g. Termin mit, dass ein Zebrastreifen grundsätzlich nicht in Frage komme, einzig eine Querungshilfe (wie schon auf der Gaiganzer Straße angebracht) bzw. eine Ampel kämen hier in Betracht.

Für eine Querungshilfe wird eine Straßenbreite von zumindest 10 Metern benötigt.

 

 

 

Als erster Schritt sei im Rahmen einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt Forchheim abzuklären, ob dort eine Querungshilfe/Ampel für notwendig erachtet wird und dies baulich machbar ist.

 

 

B)   Städtebaulicher Wettbewerb, Mail von Quaas, Weimar

 

Der Vorsitzende gibt das nachfolgende Mail von Herrn Quaas bekannt:

 

„Kurz und klein: wir werden es nicht schaffen und müssen um Aufschub bitten – zumal Frau Seydel am 23.9. für drei Wochen zur Kur fährt.  

 

Unser Vorschlag ist, dass wir Ende Oktober den Entwurf zur internen Abstimmung vorlegen, sodass er im November im Gemeinderat erörtert und gebilligt werden kann.

 

Am Endtermin (Mai 2021) für den Abschluss des Verfahrens – wie im Gemeinderat im Juli besprochen – muss sich dadurch nichts ändern.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe