Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Ab 2. März 2020 ist die neue Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern in Kraft getreten.

Das Förderprogramm gibt der Gemeinde zwei Möglichkeiten einen Vollausbau durchzuführen.

 

1. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Hier werden Angebote von Netzbetreibern eingeholt. Diese verrechnen lediglich Ihre Wirtschaftlichkeitslücke (Gesamtkosten abzüglich Einnahmen aus bestimmten Sparten für 7 Jahre z.B. Einnahmen aus Vermietung von Leitungen etc.) weiter.

 

2. Das Betreibermodell

Im Betreibermodell wählt die Gemeinde einen Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens aus. Die Gemeinde plant und errichtet die passive Infrastruktur (Glasfaserkabel etc.) in enger Abstimmung mit dem ausgewählten Netzbetreiber. Die Gemeinde ist hier Eigentümer der Leitungen und erhält Pachteinnahmen für die Nutzung der passiven Infrastruktur vom Netzbetreiber. Von der Förderung werden hier die Gesamtkosten abzüglich der Pachteinnahmen für 7 Jahre gefördert.

 

Die Verwaltung empfiehlt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

 

Fördersatz:

80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des RmbH (Raum mit besonderem Handlungsbedarf

90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im RmbH

Die Gemeinde Effeltrich befindet sich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Es ist von einem Fördersatz von 90 % auszugehen.

Der Förderhöchstsatz beträgt 6.000 € je Adresse für Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

 

Die Gemeinde Effeltrich mit Ortsteil Gaiganz hat 993 Gebäude (Leerstände mit inbegriffen).

 

Der Förderhöchstsatz sollte also ca. 5.958.000,00 € betragen. Die Kostenschätzung über einen kompletten Ausbau der Gemeinde Effeltrich mit Ortsteil Gaiganz lag bei 7.186.200,00 €.

 

Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind von den geschätzten Gesamtkosten noch die Einnahmen der Netzbetreiber aus bestimmten Sparten auf 7 Jahre abzuziehen.

 

Beim letzten Förderprogramm betrug die Wirtschaftlichkeitslücke 71,74 %. Dies würde hier eine Wirtschaftlichkeitslücke von 5.155.379,88 € betragen. Seitens der Verwaltung wird aber mit einer höheren Wirtschaftlichkeitslücke gerechnet (ca. 90 %). Dies entspräche einer Wirtschaftlichkeitslücke von 6.467.580,00 €.

 

Bei einer Wirtschaftlichkeitslücke von 71,74 % hätte die Gemeinde Effeltrich einen Eigenanteil von ca. 515.537,99 €. Bei einer Wirtschaftlichkeitslücke von 90 % ca. 636.578,00 €.

 

Der Kostenanteil für den Gemeindeteil Effeltrich beträgt ca. 402.515,69 € bzw. 504.878,31 € (gerechnet anhand der Anzahl der Gebäude pro m² abzüglich ca. 2 km Tiefbau, wegen der Strecke Effeltrich – Gaiganz)

 

Der Kostenanteil für den Gemeindeteil Gaiganz beträgt ca. 113.022,30 € bzw. 141.699,69 € (gerechnet anhand der Anzahl der Gebäude zzgl. ca. 2km Tiefbau wg. Strecke Effeltrich – Gaiganz).

 

Ein Bonus für interkommunale Zusammenarbeit kann gewährt werden, wenn benachbarte Gemeinden ein gemeinsames Förderprojekt umsetzen. Voraussetzung ist, dass die Gemeinden ein gemeinsames Auswahlverfahren für das Projekt durchführen. Der Bonus erhöht die oben genannte Förderhöchstbeträge um 1.000 € je gefördert ausgebaute Adresse insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 € je beteiligter Gemeinde. Der Bonus für interkommunale Zusammenarbeit von 50.000 € steht jeder Gemeinde nur einmal zur Verfügung.

 

Weiterhin ist folgendes zu beachten:

Zwischen der Zahlung der Rechnung an den Netzbetreiber durch die Gemeinde und der Auszahlung von Fördermitteln durch den Freistaat können mehrere Monate vergehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde mindestens für die Zwischenfinanzierung (Zeitpunkt der Zahlung an den Netzbetreiber bis Überweisung der Fördermittel vom Freistaat) einen Kredit aufnehmen müsste.

 

Die Notwendigkeit eines Kredites hat mehrere Folgen wie z. B. genehmigungspflichtige Bestandteile im Haushalt und eventuell Auflagen des Landratsamtes wie z. B. die Streichung von freiwilligen Leistungen oder die Forderung eines erhöhten Grund- und Gewerbesteuersatzes.