Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

In seiner Sitzung vom 16.09.2019 hat der Gemeinderat Effeltrich die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle beschlossen. Diese ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Bereits bei der ersten Umsetzung sind kleine Mängel aufgefallen, die noch eingearbeitet werden müssen. Besonders im Fall eines Einsatzes des Hausmeisters bei Veranstaltungen. Dies hat auch der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.06.2020 gefordert. Die Verwaltung hat sich intensiv mit der Verordnung auseinander gesetzt und schlägt nun folgende Änderungen zur Einarbeitung vor:

 

-           §1 Satz 5 Ergänzung „Mieter ist der Verein, die Organisation oder der Veranstalter ….“

-          § 2 Satz 10 Ergänzung „ Hausmeister..“

-          § 3 Satz 3 Ergänzung „ .. für die Zubereitung und Ausgabe der Speisen sowie der Ausschank sind mit dem Hausmeister der Gemeinde Effeltrich, einem Bauhofmitarbeiter oder Angestellten der Verwaltung abzustimmen“ (hier sollte, wie auch im weiteren, nicht nur der Hausmeister genannt werden sondern gleich die Vertreter)

-          § 4 Satz 9 Ersatz „ …. Hausmeister der Gemeinde Effeltrich, einem Bauhofmitarbeiter oder Angestellten der Verwaltung eingewiesen wurde.“

-          § 4 Satz 10 Ergänzung„ Bei Großveranstaltungen wie z.B. …..

-          § 4 Satz 11 Zusatz „ In Ausnahmefällen kann mit vorheriger Genehmigung auf den Veranstaltungstechniker verzichtet werden, wenn bei einer Großveranstaltung die Studiotechnik nicht oder nur im sehr kleinen Rahmen (z.B. Mikrofon) genutzt wird. „

-          § 8 Abs. 2 a Ergänzung bei Nutzer „ (z.B. Kindergarten, Schule)

-          § 8 Abs. 2 c Änderung bei Gebühren „ xxx € Miete „ hier sollte der Mietpreis gesenkt werden, da es sich um Effeltricher Firmen handelt und diese nach gültiger Satzung das selbe zahlen würden, wie ein auswärtiger Verein, nämlich 400,- € pro Tag. (Beispiel: Anfrage Elektra für Firmenjubiläum würde bei den angefragten 3 Tagen Nutzung 1200,- € zahlen.)

-          § 8 Abs. 3 Änderung der Gebühren „ 100,- € Reinigungspauschale“ Da bei einer Pauschale von 50,- € die Kosten nicht gedeckt wären.

-          § 8 Abs. 4 ersatzlos streichen

-          § 8 Abs. 6 Ergänzungen und Änderungen „Die Übergabe der Halle erfolgt  vom Hausmeister an den Veranstalter regelmäßig während der Dienstzeiten des Hausmeisters. In Ausnahmefälle durch einen Bauhofmitarbeiter oder Vgem-Angestellten. Die Personalkosten während der Dienstzeiten für diese Übergabe/Abnahme sind in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Zusätzlich anfallenden Personalkosten der Gemeinde Effeltrich oder der Vgem Effeltrich werden pro Stunde und Person dem Veranstalter mit dem gültigen Verrechnungssatz (z.Zt. 31,55 €) in Rechnung gestellt.

Nur in Notfällen oder auf Wunsch des Veranstalters erscheint der Hausmeister (Bauhofmitarbeiter oder Vgem-Angestellter) außerhalb seiner Dienstzeiten bei der Veranstaltung. Auch diese Zeiten werden mit dem gültigen Verrechnungssatz dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Auch bei Anwesenheit des Hausmeisters oder einer Person des Bauhofes oder der Verwaltung während der Veranstaltung verbleibt die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung beim Veranstalter.

 

 

Bestandteil dieser Verordnung ist der Benutzungsvertrag für die Hesselbachhalle (Mehrzweckhalle), die Hausornung für die Hesselbachhalle (Mehrzweckhalle) und die Haftungsausschlussklausel für die Hesselbachhalle (Mehrzweckhalle). Diese Bestandteile sind in der geänderten Form diesem Beschluss beigefügt und wurde dem Gremium zur Zustimmung vorgelegt.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der vorgelegten Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle incl. der Bestandteile (Benutzungsvertrag) für die Mehrzweckhalle, Hausordnung für die Mehrzweckhalle und Haftungsausschlussklausel für die Mehrzweckhalle zu. Diese tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung beauftragt.

 

Veranstaltungen vom Kindergarten Effeltrich sowie Veranstaltungen von der Grundschule Effeltrich sollen gebührenfrei stattfinden können. Hinsichtlich der Reinigung soll dies selbst (Kindergarten, Grundschule) oder über die Reinigungspauschale verrechnet werden.

 

Nichtgemeindliche Vereine sollen nicht selbst reinigen dürfen. Für diese fällt die Reinigungspauschale in jedem Fall an.

 

Zu § 5

„Nur in Notfällen oder auf Wunsch“ Nur in Notfällen soll gestrichen werden.

 

Miethöhe für Firmen innerhalb von der Gemeinde Effeltrich, pro Belegungstag 200,-- € zusätzlich eine Reinigungspauschale.