Sitzung: 16.11.2020 GRE/083/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
In seiner Sitzung
vom 16.09.2019 hat der Gemeinderat Effeltrich die Benutzungs- und
Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle beschlossen. Diese ist zum 01.01.2020 in
Kraft getreten. Bereits bei der ersten Umsetzung sind kleine Mängel
aufgefallen, die noch eingearbeitet werden müssen. Besonders im Fall eines
Einsatzes des Hausmeisters bei Veranstaltungen. Dies hat auch der Gemeinderat
in der Sitzung vom 29.06.2020 gefordert. Die Verwaltung hat sich intensiv mit
der Verordnung auseinander gesetzt und schlägt nun folgende Änderungen zur
Einarbeitung vor:
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§1 Satz 5 Ergänzung „Mieter ist der Verein,
die Organisation oder der Veranstalter ….“
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§ 2 Satz 10 Ergänzung „ Hausmeister..“
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§ 3 Satz 3 Ergänzung „ .. für die Zubereitung und
Ausgabe der Speisen sowie der Ausschank sind mit dem Hausmeister der Gemeinde
Effeltrich, einem Bauhofmitarbeiter oder Angestellten der Verwaltung abzustimmen“
(hier sollte, wie auch im weiteren, nicht nur der Hausmeister genannt werden
sondern gleich die Vertreter)
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§ 4 Satz 9 Ersatz „ …. Hausmeister der Gemeinde
Effeltrich, einem Bauhofmitarbeiter oder Angestellten der Verwaltung
eingewiesen wurde.“
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§ 4 Satz 10 Ergänzung„ Bei Großveranstaltungen wie
z.B. …..
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§ 4 Satz 11 Zusatz „ In Ausnahmefällen kann mit
vorheriger Genehmigung auf den Veranstaltungstechniker verzichtet werden, wenn
bei einer Großveranstaltung die Studiotechnik nicht oder nur im sehr kleinen
Rahmen (z.B. Mikrofon) genutzt wird. „
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§ 8 Abs. 2 a Ergänzung bei Nutzer „ (z.B.
Kindergarten, Schule)
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§ 8 Abs. 2 c Änderung bei Gebühren „ xxx € Miete „
hier sollte der Mietpreis gesenkt werden, da es sich um Effeltricher Firmen
handelt und diese nach gültiger Satzung das selbe zahlen würden, wie ein
auswärtiger Verein, nämlich 400,- € pro Tag. (Beispiel: Anfrage Elektra für
Firmenjubiläum würde bei den angefragten 3 Tagen Nutzung 1200,- € zahlen.)
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§ 8 Abs. 3 Änderung der Gebühren „ 100,- €
Reinigungspauschale“ Da bei einer Pauschale von 50,- € die Kosten nicht gedeckt
wären.
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§ 8 Abs. 4 ersatzlos streichen
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§ 8 Abs. 6 Ergänzungen und Änderungen „Die Übergabe
der Halle erfolgt vom Hausmeister an den
Veranstalter regelmäßig während der Dienstzeiten des Hausmeisters. In
Ausnahmefälle durch einen Bauhofmitarbeiter oder Vgem-Angestellten. Die
Personalkosten während der Dienstzeiten für diese Übergabe/Abnahme sind in den
Veranstaltungsgebühren enthalten. Zusätzlich anfallenden Personalkosten der
Gemeinde Effeltrich oder der Vgem Effeltrich werden pro Stunde und Person dem
Veranstalter mit dem gültigen Verrechnungssatz (z.Zt. 31,55 €) in Rechnung
gestellt.
Nur in Notfällen oder
auf Wunsch des Veranstalters erscheint der Hausmeister (Bauhofmitarbeiter oder
Vgem-Angestellter) außerhalb seiner Dienstzeiten bei der Veranstaltung. Auch
diese Zeiten werden mit dem gültigen Verrechnungssatz dem Veranstalter in
Rechnung gestellt.
Auch bei Anwesenheit des Hausmeisters oder einer Person des Bauhofes
oder der Verwaltung während der Veranstaltung verbleibt die Verantwortlichkeit
für die Veranstaltung beim Veranstalter.
Bestandteil
dieser Verordnung ist der Benutzungsvertrag für die Hesselbachhalle
(Mehrzweckhalle), die Hausornung für die Hesselbachhalle (Mehrzweckhalle) und
die Haftungsausschlussklausel für die Hesselbachhalle (Mehrzweckhalle). Diese
Bestandteile sind in der geänderten Form diesem Beschluss beigefügt und wurde
dem Gremium zur Zustimmung vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der vorgelegten Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle incl. der Bestandteile (Benutzungsvertrag) für die Mehrzweckhalle, Hausordnung für die Mehrzweckhalle und Haftungsausschlussklausel für die Mehrzweckhalle zu. Diese tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung beauftragt.
Veranstaltungen vom Kindergarten Effeltrich sowie Veranstaltungen von der Grundschule Effeltrich sollen gebührenfrei stattfinden können. Hinsichtlich der Reinigung soll dies selbst (Kindergarten, Grundschule) oder über die Reinigungspauschale verrechnet werden.
Nichtgemeindliche Vereine sollen nicht selbst reinigen dürfen. Für diese fällt die Reinigungspauschale in jedem Fall an.
Zu § 5
„Nur in Notfällen oder auf Wunsch“ Nur in Notfällen soll gestrichen werden.
Miethöhe für Firmen innerhalb von der Gemeinde Effeltrich, pro Belegungstag 200,-- € zusätzlich eine Reinigungspauschale.