Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

In der Sitzung ist Herr Quaas, von der Quaas Stadtplanung, Weimar,  anwesend und stellt den Entwurf der Auslobung für die Teile A, C und D dem Gemeinderat Effeltrich vor.

Der Entwurf der Auslobung wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.

Der Teil B ist lt. Herrn Quaas nicht für die Erörterung im Gemeinderat relevant, weil er lediglich die Rahmenbedingungen und die Situation im Wettbewerbsgebiet für die nicht ortskundigen Wettbewerbsteilnehmer beschreibt.

 

Zur Beschlussfassung bzw. Billigung durch den Gemeinderat stehen die Teile A, C und D an, d.h.: das Wettbewerbsverfahren und die Aufgabenstellung. Dabei geht es insbesondere um folgende Aspekte:

 

-   Gegenstand des Wettbewerbs,

-   geforderte Leistungen und Preisgeld,

-   Besetzung des Preisgerichts,

-   Ziele und Aufgabenstellung.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat setzt die Sachpreisrichter wie folgt fest:

 

-       FW Peter Lepper, Vertreter Norbert Giersch

-       Del Kathrin Heimann, Vertreter Matthias Fischbach

-       CSU/ÜWG Oswald Werner, Vertreter Christine Bertholdt

 

Der Gemeinderat beschließt das Preisgeld wie folgt festzusetzen. Die Wettbewerbssumme ist 27.000,-- € netto.

 

Der Wettbewerb soll auf 15 Teilnehmer limitiert werden.

Zusätzlich soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000,-- € (netto) pro Teilnehmer ausgelobt werden.

 

Weiter sollen folgende Änderungen erfolgen:

 

„Das ebenfalls in gemeindlichem Eigentum befindliche Lagergebäude soll erhalten werden.“

Änderung: Das ebenfalls in gemeindlichem Eigentum befindliche Lagergebäude soll gegebenenfalls erhalten werden. Hier wird die Formulierung noch vom Planungsbüro Quaas ergänzt, hierzu insbesondere in C. 2.1.

 

„Alle weiteren nicht für die Erschließung und Nutzung der Bestandsgebäude erforderlichen Grundstücksflächen, sollen als Bauflächen für Wohnen und soziale Daseinsvorsorge verkauft werden.“

Änderung: Dieser Satz ist zu streichen.

 

Änderung: Es soll ergänzt werden, dass der neue Platz eine Ergänzung zur bestehenden Ortsmitte sein soll.  

 

Änderung: Entlang der Forchheimer Straße ist ein Gehweg vorzusehen.

 

Bedeutung der Pflege soll als erster Punkt mit genannt werden. Sowohl in der Zielstellung also auch in der Aufgabenstellung. Die Formulierung wird durch das Büro Quas ergänzt.

 

Änderung Bebauung: Auf Doppel- und/oder Reihenhäuser soll verzichtet werden.

 

„In Abhängigkeit von der geplanten Lage und Ausdehnung des neuen Platzes, ist ggf. vorhandener Baumbestand nach Möglichkeit zu erhalten.“

Änderung: nach Möglichkeit soll gestrichen werden

 

Änderung: Es soll das Wort „gegebenenfalls“ bei gefördertem Mietwohnungsbau mit aufgenommen werden.

 

Mitte Juli 2021 soll die Preisgerichtssitzung stattfinden. In der dritten Kalenderwoche wäre die Bekanntmachung des Wettbewerbs sowie die Aufforderung der Bewerbung.