Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Anwesend: 11

Mit rechtsanwaltlichen Schreiben der Kanzlei Haulitschek, Forchheim vom 30.09.2020 und 22.10.2020 stellt Herr Voit Johann den Antrag auf Verkehrsregelung in der Holzleite, Effeltrich. Beantragt wird mit dem ersten Schreiben ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) auf der südlichen Straßenseite gegenüber und in Höhe seiner beiden Einfahrten. Ergänzt wurde der Antrag durch das Schreiben vom 22.10.2020 dahingehend, dass das vorhandene eingeschränkte Halteverbot auf der nördlichen Seite der Holzleite (von Fl.Nr. 1244/4 bis 1244/6) aufgehoben wird. Mit Schreiben vom 25.09.2020 reichten Anwohner vom Bereich Bächl und Holzleite eine Stellungnahme zum gestellten Antrag von Herrn Voit ein.

 

Aktuelle Beschilderung und Verkehrsregelung vor Ort:

-nördliche Seite (vor Anwesen Fl.Nr. 1244/4 – 1244/6) eingeschränktes Halteverbot VZ 286, durch Gem.ratsbeschluss vom 11.11.1996 angeordnet

-südliche Seite (vor Anwesen 1227/17 - 1227/18) Zick-Zack-Linie mit Unterbrechungen bei den Hofeinfahrten, Ersatz für das vorherige hier angebrachte VZ 286 durch Gem.ratsbeschluss vom 17.04.2000

 

Zeitlicher Ablauf der bisherigen Verkehrsregelung in diesem Bereich:

-Anträge des Anwesens Bächl 2a auf Regelung der Parksituation und damit verbunden Mehrbefahrung der südlichen Straßenseite, Absenkung des Rinnsteigs und des Bordsteins (Schreiben aus 1994(3) und 1996), Verkehrsschau Polizei, Gem.-ratsbeschluss 11.11.1996 AO Halteverbot VZ 286 nördliche Seite

-wegen vorgebrachter Einwände gegen die AO für die nördlichen Straßenseite u.a. wegen Dauerparker wurde mit Gem.-ratsbeschluss vom 09.12.1996 an der südlichen Straßenseite ebenfalls ein Halteverbotsschild (VZ 286) angeordnet

-gegen beide AO´s wurde durch Hr. Voit Widerspruch eingelegt, dieser wurde durch Beschluss vom 20.01.1997 abgelehnt

-Empfehlung LRA Forchheim auf Aufhebung eines Halteverbotes in der Holzleite mit Schreiben vom 19.05.1998, Gemeinderat stimmt dem nicht zu

-Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses wegen Aufhebung des beidseitigen Halteverbotes am 17.04.2000, AO Aufhebung Halteverbot auf der südlichen Straßenseite, Ersatz hierfür Grenzmarkierung im Kurvenbereich (Zick-Zack-Linie)

-Erneuter Antrag auf Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes auf der nördlichen Straßenseite mit anwaltlichem Schreiben vom 28.06.2001

-Bestätigung der AO´s durch Gemeinderat am 29.10.2001, alles bleibt so wie beschlossen.

-2003 Verlängerung der Zick-Zack-Linie um ca. 5,50m, durch Überprüfung der Regierung und dem LRA Forchheim bestätigt, dass diese nur zur Verdeutlichung der bestehenden gesetzlichen Parkverbote vor Grundstücksein- und –ausfahrten angebracht ist. (Schreiben vom 21.07.2004)

-2006 Antrag auf Verlängerung der Zick-Zack-Linie vor dem Anwesen Holzleite 29 wegen Befahrung der Parkplätze auf Anwesen Holzleite 28, mit Gem.-ratsbeschluss vom 18.09.2006 angeordnet

-2015 Antrag (Voit und div. Anlieger) auf Verlegung der Parkplätze von der südlichen auf die nördliche Seite der Holzleite, Gem.ratsbeschluss vom 28.06.2016 Antrag wurde abgelehnt und die bisherige Regelung beibehalten

-2014 und 2016 Anträge Hr. Reichenberger und Fr. Kaiser auf Verlängerung der Zick-Zack-Linie im südlichen Bereich wegen Verlegung der Einfahrten/Carport, Antrag wurde nicht im Gemeinderat behandelt, auf die gültigen Regelungen vor Ein- und Ausfahrten mit Schreiben hingewiesen, Verlängerung der Zick-Zack-Linie nicht erfolgt.

-2017 erfolgte auf Grund eines Polizeieinsatzes wegen geparkter PKW´s durch die PI Forchheim eine Bitte an die Gemeinde, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen, um die immer wieder auftretenden Probleme zu regeln. Empfohlen wurde hier das VZ 286 (eingeschränktes Halteverbot) durch VZ 283 (absolutes Halteverbot) auf der nördlichen Straßenseite zu ersetzen. Keine weiteren Schritte vorgenommen.

-Verkehrsbegehung am 15.09.2020 mit Hr. Düthorn, nach Sichtung der aktuellen Beschilderung und vorgebrachter Probleme der anwesenden Anwohner Hr. Voit und Fr. Kaiser, wurde eine evtl. Aufhebung aller Beschränkungen in diesem Bereich Vorgeschlagen um den Sachverhalt, der bereits seit 1996 immer wieder zu gewünschten und beantragten Neuregelungen führt auf „Null“ zu setzten und die Rücksichtnahme wieder in den Vordergrund zu stellen.

-30.09.2020 Antrag mit rechtsanwaltlichem Schreiben von Hr. Voit auf eingeschränktes Halteverbot auf der südlichen Straßenseite

-25.09.2020 Stellungnahme von Anwohnern zum Antrag auf Änderung der Parkregelung

-22.10.2020 Konkretisierung des Antrages vom 30.09.2020 durch anwaltliches Schreiben

 

Inhalt der Anträge von Hr. Voit:

Herr Voit beantragt mit anwaltlichem Schreiben vom 30.09.2020 und 22.10.2020 die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes auf nördlichen Straßenseite und Anbringung einschränkender Schilder auf der südlichen Seite von Fl.Nr. 1227/17 bis Fl.Nr. 1227/18 (VZ 286 eingeschränktes Halteverbot). Als Begründung wurden vorgebracht, dass das Parken des Hr. Voit vor seinen Ein- und Ausfahrten auf Grund seiner körperlichen Einschränkungen auf Dauer ermöglicht wird. Im Schreiben von RA Haulitschek vom 30.09.2020 wird ebenfalls aufgeführt, dass an der „oberen Einfahrt“ keine elektrische Toröffnung angebracht werden kann und es beiden Eheleuten Voit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, mehrfach am Tag das dortige Hoftor zu öffnen. Das Abstellen des Fahrzeuges im Hof ist wegen der mehrfachen Ein- und Ausfahrten am Tag und damit verbunden Öffnungen des Tores deshalb körperlich nicht möglich. Ebenfalls wurde vorgebracht, dass der Verkehrsfluss für landwirtschaftliche Fahrzeuge dann nicht mehr beeinträchtigt wird.

 

Stellungnahme der Anwohner im Bereich Bächl – Holzleite

Zur beantragten Aufhebung und Anbringung eines Verbotes wurden Gegenargumente wie folgt vorgebracht:

-Beim Parken auf der nördlichen Seite kann der Beifahrer nicht aussteigen,

-Fahrzeuge (insbesondere die großen landwirtschaftlichen Maschinen) würden auf den Gehweg ausweichen wenn die nördliche Seite mit parkenden Fahrzeugen belegt ist und hier Fußgänger gefährden

-Es wird befürchtet, dass sich durch diese Regelung wieder der Rinnstein im Kurvenbereich absenkt wie bereits vor 1996 geschehen.

-Fließender Verkehr würde dann bei schlechtem Wetter immer durch die Wasserpfütze bzw. die Matschansammlungen fahren und z.B. den Schnee wieder auf den Gehweg befördern

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderate Effeltrich stimmte dem Antrag auf Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes auf der nördlichen Straßenseite, der Aufhebung der Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linie) im südlichen Bereich und einem neuen eingeschränkten Halteverbot im südlichen Bereich der Holzleite /Bächl von Fl.Nr1227/17 bis 1227/18. zu.