Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll., Stadtgraben 75, 94315 Straubing, hat die 1. Satzung der Gemeinde Poxdorf zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung vom 26.11.2019, welche am 01.01.2021 in Kraft treten soll, erstellt.

 

Diese Satzung ist nachfolgend aufgeführt.

 

1. Satzung

der Gemeinde Poxdorf zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 26.11.2019

 

 

 

Aufgrund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Poxdorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 26.11.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt der VG Effeltrich vom 13. Dezember 2019 Nr. 25/26) erhält in § 6 Beitragssatz folgende neue Fassung:

 

„(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

4,72

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

17,43

Euro.

 (2) Bei einem Grundstück, für die vor dem 06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer Grundstücksanschluss verlegt werden muss, beträgt der Beitrag in den Fällen des § 5 Abs. 5

a)

pro m² Grundstücksfläche

2,22

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

13,71

Euro.

(3) 1Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.“

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gemeinde Poxdorf

 

 

Poxdorf, den 30.11.2020

 

 

 

Paul Steins

1. Bürgermeister


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Satzung der Gemeinde Poxdorf zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Poxdorf in der vorliegenden Fassung vom 30.11.2020. Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft und lautet folgend:

 

 

1. Satzung

der Gemeinde Poxdorf zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 26.11.2019

 

 

 

Aufgrund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Poxdorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 26.11.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt der VG Effeltrich vom 13. Dezember 2019 Nr. 25/26) erhält in § 6 Beitragssatz folgende neue Fassung:

 

„(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

4,72

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

17,43

Euro.

 (2) Bei einem Grundstück, für die vor dem 06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer Grundstücksanschluss verlegt werden muss, beträgt der Beitrag in den Fällen des § 5 Abs. 5

a)

pro m² Grundstücksfläche

2,22

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

13,71

Euro.

(3) 1Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.“

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gemeinde Poxdorf

 

 

Poxdorf, den 30.11.2020

 

 

 

Paul Steins

1. Bürgermeister