Sitzung: 30.11.2020 GRP/075/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll., Stadtgraben 75,
94315 Straubing, hat die 1. Satzung der Gemeinde Poxdorf zur Änderung Beitrags-
und Gebührensatzung vom 26.11.2019, welche am 01.01.2021 in Kraft treten soll,
erstellt.
Diese Satzung ist nachfolgend aufgeführt.
1. Satzung
der Gemeinde Poxdorf zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom
26.11.2019
Aufgrund von Art. 5 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde
Poxdorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom
26.11.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt der VG Effeltrich vom 13. Dezember 2019
Nr. 25/26) erhält in § 6 Beitragssatz folgende
neue Fassung:
„(1) Der Beitrag beträgt
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
4,72 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
17,43 |
Euro. |
(2) Bei einem Grundstück, für die vor dem
06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung
für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im
Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer
Grundstücksanschluss verlegt werden muss, beträgt der Beitrag in den Fällen des
§ 5 Abs. 5
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
2,22 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
13,71 |
Euro. |
(3) 1Für
Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird
der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. 2Fällt diese
Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.“
§
2
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gemeinde
Poxdorf
Poxdorf, den 30.11.2020
Paul Steins
1. Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 1. Satzung der Gemeinde Poxdorf zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Poxdorf in der vorliegenden Fassung vom
30.11.2020. Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft und lautet folgend:
1. Satzung
der Gemeinde Poxdorf zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom
26.11.2019
Aufgrund von Art. 5 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die
Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der
Gemeinde Poxdorf (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS)
vom 26.11.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt der VG Effeltrich vom 13. Dezember
2019 Nr. 25/26) erhält in § 6
Beitragssatz folgende neue Fassung:
„(1) Der Beitrag beträgt
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
4,72 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
17,43 |
Euro. |
(2) Bei einem Grundstück, für die vor dem
06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung
für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im
Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer
Grundstücksanschluss verlegt werden muss, beträgt der Beitrag in den Fällen des
§ 5 Abs. 5
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
2,22 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
13,71 |
Euro. |
(3) 1Für
Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird
der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. 2Fällt diese
Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.“
§
2
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gemeinde
Poxdorf
Poxdorf, den 30.11.2020
Paul Steins
1. Bürgermeister