Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die derzeitig gültigen Herstellungsbeiträge stammt aus der Beitragskalkulation 2010. Da in der Gemeinde Poxdorf zwischenzeitlich grundstücks- und flächenmäßig Änderungen entstanden sind, wurde eine neue Kalkulation beauftragt.

Der neue Herstellungsbeitrag wurden von der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH auf Grundlage der aktuell vorliegenden Daten berechnet.

 

Die genaue Kalkulationsvorgänge sind aus dem beigefügten Bericht ersichtlich.

 

Wie daraus zu entnehmen ist, gibt es einen Herstellungsbeitrag für Neuanschließer und einen für Altanschließer.

 

1.    Neuanschließer zahlen zukünftig für die

 

  • Grundstücksfläche 4,72 € (€/m²) und

für die

  • Geschossfläche 17,43 € (€/m²)

 

2.    Altanschließer, für die vor dem 06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer Grundstücksanschluss verlegt werden muss, zahlen zukünftige für

 

  • die Grundstücksfläche 2,22 € (€/m²)

und für die

  • Geschossfläche 13,71 € (€/m²)

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, dass der Herstellungsbeitrag für Neuanschließer ab dem 01.01.2021 für die

  • Grundstücksfläche 4,72 € (€/m²) und

für die

  • Geschossfläche 17,43 € (€/m²)

beträgt.

 

 

2.    Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, dass der Herstellungsbeitrag für Altanschließer, für die vor dem 06.11.2001 eine Beitragsschuld entstanden ist und für die eine Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden ist und bei denen im Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer Grundstücksanschluss verlegt werden muss, ab dem 01.01.2021 für die

  • die Grundstücksfläche 2,22 € (€/m²)

und für die

  • Geschossfläche 13,71 € (€/m²)

beträgt.