Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Gemeinde Langensendelbach bittet gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Poxdorf um Stellungnahme zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan „Solarkraftwerk Langensendelbach“.

 

Die betroffene Fläche befindet sich im Außenbereich etwa in der Mitte zwischen Langensendelbach – Hagenau – Igelsdorf. Weitere Planungen der Gemeinde Poxdorf werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Langensendelbach“ sowie über die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

Die Gemeinde Poxdorf teilt der Gemeinde Langensendelbach mit, dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.