Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Die Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll., Stadtgraben 75, 94315 Straubing, hat die 1. Satzung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung vom 10.12.2019, welche am 01.01.2021 in Kraft treten soll, erstellt.

 

Diese Satzung ist nachfolgend aufgeführt.

 

1. Satzung

der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.12.2019

 

 

 

Aufgrund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 10.12.2019 erhält in § 6 Absatz 1 Beitragssatz folgende neue Fassung:

 

„(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

2,55

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

14,68

Euro.

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gemeinde Effeltrich

 

 

Effeltrich, den 07.12.2020

 

 

 

Peter Lepper

1. Bürgermeister

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Satzung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Effeltrich in der vorliegenden Fassung vom 07.12.2020.

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft und lautet folgend:

 

1. Satzung

der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.12.2019

 

 

 

Aufgrund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Effeltrich (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 10.12.2019 erhält in § 6 Absatz 1 Beitragssatz folgende neue Fassung:

 

„(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

2,55

Euro

b)

pro m² Geschossfläche

14,68

Euro.

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gemeinde Effeltrich

 

 

Effeltrich, den 07.12.2020

 

 

 

Peter Lepper

1. Bürgermeister