Sitzung: 07.12.2020 GRE/084/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Die Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll., Stadtgraben 75,
94315 Straubing, hat die 1. Satzung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Gaiganz zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung
vom 10.12.2019, welche am 01.01.2021 in Kraft treten soll, erstellt.
Diese Satzung ist nachfolgend aufgeführt.
1. Satzung
der Gemeinde Effeltrich für
den Gemeindeteil Gaiganz
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.12.2019
Aufgrund von Art. 5 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Effeltrich
für den Gemeindeteil Gaiganz (Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 10.12.2019 erhält in § 6 Absatz 1 Beitragssatz folgende neue Fassung:
„(1) Der Beitrag beträgt
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
2,03 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
12,48 |
Euro. |
§
2
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gemeinde
Effeltrich
Effeltrich, den 07.12.2020
Peter Lepper
1. Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, die 1. Satzung der Gemeinde Effeltrich für den Gemeindeteil Gaiganz zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde
Effeltrich in der vorliegenden Fassung vom 07.12.2020.
Diese Satzung
tritt am 01.01.2021 in Kraft und lautet folgend:
1. Satzung
der Gemeinde Effeltrich für
den Gemeindeteil Gaiganz
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.12.2019
Aufgrund von Art. 5 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Effeltrich
für den Gemeindeteil Gaiganz (Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 10.12.2019 erhält in § 6 Absatz 1 Beitragssatz folgende neue Fassung:
„(1) Der Beitrag beträgt
a) |
pro
m² Grundstücksfläche |
2,03 |
Euro |
b) |
pro
m² Geschossfläche |
12,48 |
Euro. |
§
2
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gemeinde
Effeltrich
Effeltrich, den 07.12.2020
Peter Lepper
1. Bürgermeister