Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die bestehende Doppelgarage soll in Richtung Süden vergrößert werden und um ein Stockwerk erhöht werden. Im neuen Dachgeschoss befindet sich eine Wohnung.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Dem Bauvorhaben liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau und Erweiterung eines Wohnhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1251/7 und 1251/8 jeweils Gkg. Effeltrich (Holzleite 33); BVZ 19-20-EF entsprechend der am 20.11.20020 eingereichten Planungsunterlagen.