Sitzung: 07.12.2020 GRE/084/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das Bauvorhaben liegt im
Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die
bestehende Doppelgarage soll in Richtung Süden vergrößert werden und um ein
Stockwerk erhöht werden. Im neuen Dachgeschoss befindet sich eine Wohnung.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Dem
Bauvorhaben liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei.
Die
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau und Erweiterung eines Wohnhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1251/7 und 1251/8 jeweils Gkg. Effeltrich (Holzleite 33); BVZ 19-20-EF entsprechend der am 20.11.20020 eingereichten Planungsunterlagen.